MDK-Reformgesetz: OcuNet Verbund unterstützt geplante Verbesserungen im Bereich ambulante OP

Dr. Jörg Koch, Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes. Bildquelle: OcuNet / Archiv Biermann Medizin

Die Vertragsärzte im OcuNet Verbund unterstützen die geplanten Verbesserungen für das ambulante Operieren im MDK-Reformgesetz.

Mit dem geplanten Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) soll auch das ambulante Operieren nach § 115b SGB V gestärkt werden. Die Bundesregierung, so betont der OcuNet Verbund, wolle unter anderem erreichen, dass der Katalog ambulant durchführbarer Eingriffe erweitert wird. Die Vergütung solle – wie bisher – für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich sein, jedoch nach dem Schweregrad der Fälle gewichtet werden. „Dem Kabinettsentwurf zufolge müssen dabei zukünftig auch Sachkosten und spezifische Investitionen bei der Honorierung beachtet werden“, erklärt OcuNet, ein verbandlicher Zusammenschluss augenmedizinischer vertragsärztlicher Zentren.

Die Korrekturen seien notwendig, weil sonst auch im vertragsärztlichen Bereich weiterhin seltener ambulant operiert werde als möglich. Die Bundesregierung wolle daher mit dem MDK-Reformgesetz auch Anreize setzen, dass mehr ambulant operiert werde als bisher. Denn nach ihrer Überzeugung gehöre Deutschland zu den Ländern, in denen im internationalen Vergleich Operationen überdurchschnittlich häufig stationär durchgeführt werden. „Wir begrüßen es, dass es einen erweiterten und auch regelmäßig fortzuschreibenden Katalog ambulant durchführbarer Operationen geben soll“, so Dr. Jörg Koch, Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes. „Auch wir sind davon überzeugt, dass grundsätzlich mehr Operationen ambulant durchgeführt werden können.“ 

Angemessene Sachkostenerstattung und Differenzierung nach Schweregraden
Ein wichtiger Grund dafür, dass das Potenzial des ambulanten Operierens in Deutschland bislang noch nicht ausgeschöpft wird, ist nach Ansicht von OcuNet die unzureichende Erstattung der Sachkosten im vertragsärztlichen Bereich. „Hier fehlen bislang für viele grundsätzlich ambulant durchführbare Operationen unkomplizierte und kostendeckende Erstattungsregelungen“, erläutert Koch. „Deshalb muss es aktuell noch zu häufig heißen: Stationär vor ambulant. Es ist richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber diese wichtige Kostenart endlich in den Blick nimmt.“ 

Die geplante Differenzierung des Operationshonorars nach Schweregraden würde nach Auffassung von OcuNet zudem den klinischen Alltag besser abbilden: Komplexere ambulante Operationen seien nicht nur zeitaufwändiger, sie verlangten auch eine höhere Qualifikation der Operateure. „Es wird bei der vorgesehenen Reform von § 115b entscheidend darauf ankommen, dass sämtliche Hürden für das ambulante Operieren im vertragsärztlichen Bereich beseitigt werden“, ergänzt Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes. „Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der als Honorierungsbasis angedacht ist, ist jedoch sowohl im Hinblick auf eine angemessene Honorierung der ärztlich-operativen Leistung als auch zur Differenzierung nach Schweregrad der Eingriffe in seiner jetzigen Form nicht geeignet.“ 

Die augenmedizinischen Zentren des OcuNet Verbundes sind im Zuge der ersten Verlagerungswelle von stationären hin zu ambulanten Operationen ab 1990 entstanden. „Die großen vertragsärztlichen Zentren haben umfangreiches und langjähriges Know-how in Indikationsstellung, Ausführung und Patientenbetreuung bei ambulanten Operationen und der Organisation ambulanter Operationen“, betont Koch. Die Zentren hätten ihre Expertise in diesem Bereich immer weiter ausgebaut. Längst würden auch Patienten mit komplexen Krankheitsbildern ambulant operativ behandelt. „Trotzdem wird die stationäre Versorgung für uns immer ein wichtiger Baustein bleiben. Denn angesichts vieler multimorbider und oft hochbetagter Patienten ist diese im Sinne einer guten Patientenversorgung erforderlich“, betont Koch.

Intersektorale Facharztzentren
Die im OcuNet Verbund organisierten augenmedizinischen Zentren decken als Intersektorale Facharztzentren (IFZ) durch ihre belegärztliche Tätigkeit oder andere Kooperationen mit Krankenhäusern die ganze Bandbreite der Versorgung ab.  „Rund 90 Prozent der circa 1,9 Millionen Patienten, die jährlich in einem der 18 zum OcuNet Verbund gehörenden Zentren versorgt werden, werden konservativ behandelt, etwa zehn Prozent operiert“, ergänzt Dr. Ursula Hahn, Geschäftsführerin des Verbunds. Von diesen zehn Prozent OP-Patienten würden rund 90 Prozent ambulant operiert. Die operative Versorgung umfasse dabei alle augenmedizinischen Versorgungsgebiete und Komplexitätsgrade. „Die IFZ hätten schon in der Vergangenheit gern noch mehr Patienten ambulant-operativ betreut“, so Hahn. „Doch die aktuellen Kosten- und Honorarregelungen verhindern dies. Umso wichtiger sind hier die Ansätze zu Verbesserungen im MDK-Reformgesetz.“

Quelle: OcuNet Verbund

Anm. d. Red.:
Link zum MDK-Reformgesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz.html?fbclid=IwAR1Sxzm-rrHLmzed37uOsiNGB0qwyA0G9Q_EDPdkDl4hhlMI-oqyTPgg83k

Siehe hier unter anderem S. 3, 6, 48, 60f.