Medizin und Internet: DDG stellt „Code of Conduct Digital Health“ vor1. Dezember 2017 Illustration: © Elnur, Fotolia.com Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) stellte auf ihrer Herbsttagung das Rahmenpapier „Code of Conduct Digital Health“ zur digitalen Transformation vor. Darin legt sie dar, zu welchen medizinisch basierten Ansprüchen sie sich bei der digitalen Transformation bekennt und welche Erwartungshaltungen sowie Forderungen sich hieraus nach innen und nach außen ergeben. Die Digitalisierung verändert tiefgreifend und schnell unsere Lebenswelten. Digital gesteuerte Kommunikations- und Interaktionsweisen prägen soziale, wirtschaftliche, technische und politische Prozesse. Auch die Medizin verändert sich dadurch – inhaltlich und strukturell, beispielsweise in Forschung, Diagnostik, Monitoring, Therapie, Versorgung sowie Beratung, Aufklärung, Screening und Prävention. Die Digitalisierung und ihre Möglichkeiten verändern nicht zuletzt das unmittelbare Verhältnis zwischen Arzt und Patient. „Diabetes ist eine Datenmanagement-Erkrankung, Diagnostik und Therapie haben immer mit der Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten zu tun“, sagt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Präsident der DDG. Digitale Technologien und Instrumente haben daher ein großes Potential für die Diabetologie. „Denkbar sind aber auch mögliche negative Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen, wie beispielsweise bei Datenschutz und Datensicherheit, bei denen sich die DDG mit eigenen Positionen einbringen muss“, so Manuel Ickrath, Sprecher der Task Force Digitalisierung der DDG. Als große medizinische Fachgesellschaft sieht es die DDG als ihre Aufgabe an, den digitalen Transformationsprozess aktiv mitzugestalten und konkrete medizinische Standards und einen ethisch-basierten Handlungsrahmen zu entwickeln und durchzusetzen. Ein erstes Ziel des „Code of Conduct Digital Health“ der DDG ist, für den derzeit stattfindenden Prozess der digitalen Transformation des Gesundheitswesens einen verlässlichen Orientierungs- und Handlungsrahmen bereitzustellen. Der „Code of Conduct Digital Health“ gliedert sich in die drei Teile: „Handlungsfelder“ (Datenschutz und Informationssicherheit, „Datenspende“, Forschung, Klinische Versorgung), „Handlungsrahmen“ (Big Data, Einsatz kontrollierter Algorithmen) und „Perspektiven digitaler Transformation“. „Ein zentraler Punkt ist, dass die DDG die informationelle Selbstbestimmung des Patienten mit Diabetes stärken will“, erklärt Müller-Wieland. Jeder Patient müsse selbst entscheiden können, wem er seine Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stelle. Das sei gerade im Bereich Gesundheits-Apps, Wearables und medizinischer Apps ein aktuelles Thema, sagt der DDG-Präsident. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie (AGDT) der DDG hat aus „User-Sicht“ das Qualitätssiegel „DiaDigital“ geschaffen, „das Ärzten und Patienten Orientierung bei der Suche nach „guten“ Apps bietet“, sagen der Vorsitzende der AGDT, Herr Professor Heinemann, und Dr. Kaltheuner, einer der Leiter der Arbeitsgruppe „DiaDigital“ im Gespräch. Der „Code of Conduct Digital Health“ richtet sich an Politik, Gesetzgeber und weitere Akteure im Gesundheitswesen, die an den digitalen Transformationsprozessen beteiligt sind wie etwa Industrie, Ärzteschaft, Diabetes-Behandlungsteams und Pflege, Wissenschaftler, Kostenträger und nicht zuletzt Patienten als Betroffene. „Der ‚Code of Conduct Digital Health‘ ist ein ‚lebendes‘ System und wird regelmäßig aktualisiert“, betont Müller-Wieland. Damit werde er ständig an neue Entwicklungen und Einschätzungen von Gefährdungen und Möglichkeiten angepasst, so der DDG Präsident. Das Rahmenpapier für den „Code of Conduct Digital Health“ finden Interessierte hier.
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