Medizinproduktebetreiberverordnung verursacht Mehrkosten

Henning-Schliephake (Foto: AWMF)

Die Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung von Medizinprodukten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sieht finanzielle Mehrbelastungen durch den Entwurf der MPBtreibV. Diese müssten im Entwurf ergänzt werden.

„Für die Nutzerinnen und Nutzer in Kliniken und Niederlassung ergeben sich Mehrkosten, die im vorliegenden Referentenentwurf nicht berücksichtigt werden. Die AWMF fordert daher, dass diese Kosten ergänzt werden und betont die Notwendigkeit zur Definition der Gegenfinanzierung“, erklärt Prof. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF.

„Die entstehenden Mehrkosten beziehen sich auf die IT-Infrastruktur, insbesondere auf die personelle Ebene, beispielsweise Medizinproduktebeauftrage, sowie auf die Ausstattung“, ergänzt Prof. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung von Medizinprodukten der AWMF.

Grundsätzlich hat die AWMF bei zunehmender Digitalisierung im Medizinproduktebereich eine Novellierung der Medizinproduktebetreiberverordnung jedoch begrüßt.