#MedSafetyWeek 2024: Internationale Kampagne zur Meldung von Nebenwirkungen

Bild: Uppsala Monitoring Centre

Arzneimittelbehörden weltweit rufen in der #MedSafetyWeek dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden. Vom 4. bis zum 10. November 2024 beteiligen sich 104 Organisationen aus 91 Ländern an der internationalen Kampagne.

In diesem Jahr liegt der Fokus auf vermeidbaren Nebenwirkungen unter dem Motto „Preventing side effects“. In Deutschland nehmen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Verdachtsfallmeldungen gemeinsam unter www.nebenwirkungen.bund.de entgegen und bewerten sie.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Kampagne stehen Medikationsfehler beziehungsweise vermeidbare Nebenwirkungen. Patientinnen und Patienten werden vor diesem Hintergrund daran erinnert, ihre Medikamente nur wie vorgeschrieben einzunehmen. Angehörige der Gesundheitsberufe werden dafür sensibilisiert sicherzustellen, dass die Arzneimitteltherapie richtig verordnet und verabreicht wurde.

Bereits seit 2017 koordiniert das Uppsala Monitoring Centre (UMC) die jährliche Kampagne #MedSafetyWeek, um das Bewusstsein für das Melden unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu stärken. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen dazu ermutigt werden, vermutete Nebenwirkungen zu melden.

Verdachtsfallmeldungen sind wichtiger Bestandteil der Arzneimittelsicherheit

„Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen spielen eine wichtige Rolle, um potenzielle Sicherheitssignale von Arzneimitteln zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten oder zu impfender Personen zu ergreifen. Eine vermutete Nebenwirkung kann schnell und einfach online über das gemeinsame Meldeportal von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden“, erklärt apl. Prof. Stefan Vieths, kommissarischer Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.

„Nebenwirkungen beschränken sich nicht auf das, was in der Packungsbeilage steht. Eine Nebenwirkung ist nach dem Arzneimittelgesetz jede schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Arzneimittel“, betont Prof. Karl Broich, Präsident des BfArM. „Für die Patientensicherheit ist es umso wichtiger, dass auch solche Reaktionen gemeldet werden, die im Zusammenhang mit Medikationsfehlern, Missbrauch des Arzneimittels oder einem sonstigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch stehen.“

Weltweit appellieren Gesundheitsbehörden den Verdacht einer Nebenwirkung zu melden und rufen dazu auf während der Kampagnenwoche den Hashtag #MedSafetyWeek in sozialen Medien zu verwenden.