Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem: Grünes Licht aus dem Bundesrat2. Februar 2024 Sitzung des Bundesrates. Foto: Bundesrat, Steffen Kugler Zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem hat der Bundesrat am 02.02.2024 gebilligt: Die Vorlagen für Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen. Beide Gesetze sollen im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, teilt der Bundesrat mit. Mit dem e-Rezept können Patienten verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness-Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Körpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen. Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren. (Bundesrat/ms)
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