Mehr HNO-Kinderoperationen und faires Honorar? – „Irreführende Darstellung des GKV-Spitzenverbandes“24. April 2024 Symbolfoto: Tobias Arhelger/stock.adobe.com Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) meldet steigende Zahlen für HNO-Kinderoperationen. Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte widerspricht, die Zahl der Eingriffe sei seit 2019 um acht Prozent gesunken. „Es ist erfreulich, dass sich die Krankenkassen so prominent mit dem drängenden Versorgungsproblem der HNO-Kinderoperationen beschäftigen. Ambulante Operationen sind ein wesentliches Element der Versorgung von Kindern in der HNO-Heilkunde“, kommentierte Prof. Jan Löhler, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. „Allerdings ist die Vergütung für die Eingriffe Adenotomie mit Paukenröhrcheneinlage sowie Tonsillotomie zu gering, sodass der Operateur in der Regel bei der Leistungserbringung obendrauf zahlt, anstatt einen Erlös für seine Arbeit zu verdienen. Daran ändert auch die irreführende Darstellung des GKV-Spitzenverbandes nichts“, so Löhler weiter in einer Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte. Zahl der Eingriffe nicht gestiegen – im Gegenteil So wurden vom GKV-Spitzenverband die OP-Zahlen der Coronapandemie aus dem ersten Halbjahr 2022 mit der Zeit danach (erstes Halbjahr 2023) verglichen: Nach Angaben des Verbandes wurden im ersten Halbjahr 2022 rund 26.000 Eingriffe an Gaumen- und Rachenmandeln und im ersten Halbjahr 2023 dann 31.000 Operationen. Dieser Anstieg um 19 Prozent zeige, „mit welch großen Engagement sich die niedergelassen HNO-Ärztinnen und Ärzte um ihre Patientinnen und Patienten kümmern“, heißt es in der Mitteilung weiter. Einen stärkeren Anstieg bei der Anzahl der Eingriffe beim Vergleich der beiden Halbjahre – nämlich um 34 Prozent – vermeldet der GKV-Spitzenverband für das Einsetzten von Paukenröhrchen. Mögliche Gründe für die Steigerungen nennt der Kassenverband nicht. Für den Berufsverband der HNO-Ärzte hingegen ist klar: Der festgestellte Anstieg ist mit dem OP-Stopp während der Lockdownphase und den anschließenden Nachholeffekten zu erklären. Vergleiche man die Zahlen des zweiten Quartals 2019 mit dem zweiten Quartal 2023, ist trotz des Nachholeffekts ein Rückgang um 8,1 Prozent festzustellen (Tonsillektomie, Tonsillotomie, Adenotomie; II/2019: 16.292 Fälle, II/2023: 14.966 Fälle). Missverständliche Angaben zum „fairen Honorar“ Während der GKV-Spitzenverband beim Thema Geld von einem „fairen Honorar“ spricht, warf Löhler den Krankenkassen vor mit missverständlichen Angaben „zu hantieren“. Von den 277 Euro für eine Polypenentfernung (Adenotomie) gehen 111 Euro an den HNO-Operateur, rechnen die Kassen vor. Der Verbandspräsident betont: „Das ist jedoch nicht mit seinem Honorar zu verwechseln. Von dieser Summe müssen alle mit der OP verbundenen Kosten bezahlt werden: OP-Miete, OP-Personal, Instrumentenaufbereitung, Versicherung, Rufbereitschaft.“ „Der restliche Teil der Summe geht an den Anästhesisten beziehungsweise den Inhaber des OP-Saals, darunter die Zusatzpauschale für die postoperative Überwachung und die Nachbeobachtung“, erläuterte Löhler. Zudem werde die Paukenröhrcheneinlage in den allermeisten Fällen in Kombination mit einer Polypenentfernung durchgeführt und ist nach den Abrechnungsbestimmungen des EBM als Begleiteingriff nicht zusätzlich abrechenbar, so der Verband weiter. Diese Leistung erbringe der Operateur zusätzlich ohne jede Vergütung. Die gleiche Rechnung gelte für die Teilentfernung der Gaumenmandeln (Tonsillotomie). Löhler: „Krankenkassen gut beraten, sich um die Versorgungsprobleme zu kümmern“ „Mit einer ‚fairen Vergütung‘ hat das nichts zu tun. Der ohnehin viel zu geringe Betrag, der für die Operation eines Kleinkindes unter Vollnarkose, mit einem potenziellen Blutungsrisiko an den kritischen Atemwegen und der folgenden 24h-Rufbereitschaft des Operateurs bezahlt wird, wurde Anfang 2023 sogar noch abgesenkt“, kritisierte Löhler. Die Folge seien lange Wartezeiten mit oft weitreichenden Atmungs-, Schlaf- und Entwicklungsstörungen bei den betroffenen Kindern. „Anstatt irreführende Rechenbeispiele zu verbreiten, wären die Krankenkassen gut beraten, sich um die Versorgungsprobleme ihrer Versicherten zu kümmern,“ sagte Löhler abschließend. (ja)
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