Wirbelsäulen-OPs: Mehr Qualität und geringere Kosten5. Februar 2020 © romaset, AdobeStock Anlässlich Ihrer Vorstandssitzung in Frankfurt hat die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) die Einführung der Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ gefordert, um die Qualität der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen zu verbessern und um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die DWG erklärt: In Deutschland sind Neurochirurgen sowie Orthopäden und Unfallchirurgen für die Behandlung von ernsthaften Wirbelsäulenerkrankungen zuständig. Um als Arzt die Facharztanerkennung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erhalten, ist es erforderlich, in einem 6-jährigen Ausbildungszeitraum 10 (!) Wirbelsäulenoperationen vorzunehmen. Selbst um die höchstmöglichen Qualifikationsstufen „Spezielle Unfallchirurgie“ oder „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ zu erhalten, wird die Durchführung von nur 20 bzw. 30 weiteren Wirbelsäulenoperationen gefordert. In der Ausbildung zum „Neurochirurgen“ muss ein Arzt immerhin 100 Wirbelsäulenoperationen durchführen, jedoch spielt dabei die konservative Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen im Gegensatz zur orthopädischen und unfallchirurgischen Ausbildung kaum eine Rolle. Der DWG zufolge sind die bisherige Struktur und die in den Ausbildungssystemen verankerten Mindestmengen unzureichend, um eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung der Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen zu erzielen. “Die neue Ausbildungsinitiative sieht daher eine deutlich höhere Mindestmenge von Wirbelsäuleneingriffen vor, um die Zusatzbezeichnung ‘Spezielle Wirbelsäulenchirurgie’ zu erhalten”, so die DWG weiter. Das geplante Curriculum zur Erlangung der Zusatzweiterbildung “Spezielle Wirbelsäulenchirurgie” orientiere sich an dem bewährten Fortbildungscurriculum der DWG, welches sich in 6 Module aufteilt. In dem modularen Ausbildungssystem seien bereits mehr als 1000 Ärztinnen und Ärzte weitergebildet worden. Die Entscheidung, ob eine Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ in Zukunft in Deutschland angeboten wird, obliegt der DWG zufolge nicht den Fachgesellschaften, sondern der Bundesärztekammer bzw. den Delegierten beim Bundesärztetag. Die DWG habe sich dieses Ziel bereits bei der Gründung der Gesellschaft 2006 in die Satzung geschrieben (§ 2, Absatz 2). Dafür sei man auf die Unterstützung der Muttergesellschaften (DGOU und DGNC) angewiesen, betont die DWG. Nach Auffassung der Fachgesellschaft könne gerade in der gegenwärtigen Diskussion um unnötige Operationen an der Wirbelsäule und den optimalen Einsatz finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen, die Verbesserung der operativen Ausbildung für eine hochwertige Versorgung von Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule von allen im Entscheidungsprozess Beteiligten nur unterstützt werden.
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