Mindestens sieben Prozent mehr Geld für die Arztpraxen nötig12. August 2025 Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. Foto: © Virchowbund / Lopata Im Vorfeld der Finanzierungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Praxisärzten hat der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) mindestens sieben Prozent mehr Geld für die ambulante Versorgung von Patienten gefordert. Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die Kosten der Arztpraxen weit stärker steigen als die Einnahmen, so der Virchowbund. So hätten sich die Aufwendungen für Arztpraxen um 5,79 Prozent, die Einnahmen jedoch nur um ein Prozent erhöht. Hinzu komme, dass bei den Aufwendungen noch gar nicht alle Kosten berücksichtigt seien, die ein Praxisinhaber stemmen müsse, moniert der Verband und erläutert: Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten stiegen zuletzt um sechs Prozent; die Oberarztgehälter, Referenz für den kalkulatorischen Arztlohn, stiegen durch die Tarifabschlüsse in den Kliniken um sechs Prozent. Weitere Tariferhöhungen sind bereits beschlossen. Die Inflationsrate betrug zuletzt 2,2 (2024) beziehungsweise 5,9 Prozent (2023). „Fehlt eine nachhaltige Finanzierung, wird die Versorgung schlechter“ „Hausarzt- und Facharztpraxen zählen zur kritischen Infrastruktur. Wer auch 2040 noch niedergelassene Ärzte haben möchte, muss für die Praxen eine nachhaltige Finanzierung bereitstellen. Fehlt diese, wird die Versorgung für alle deutlich schlechter“, mahnt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes. Die rund 100.000 Haus- und Facharztpraxen sind laut Virchowbund nicht die Kostentreiber im Gesundheitswesen: Für ein Bruchteil der Mittel, die in den stationären Sektor fließen, schulterten die Praxisärztinnen und -ärzte 578 Millionen Behandlungsfälle und über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr (stationär: 17,2 Millionen Behandlungsfälle) stellt der Verband klar. „An der ambulanten Versorgung zu sparen, wäre daher der falsche Ansatz“, so Heinrich. Wie jedes Jahr verhandeln Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen einerseits und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte andererseits darüber, wie viel Geld für die Behandlung der Patientinnen und Patienten bereitgestellt wird.
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