Mindestmengen: G-BA nimmt Beratungen bei seltener Erkrankung Morbus Hirschsprung auf22. August 2025 Special X-ray Barium Enema Congenital megacolon with transitional zone at lower descending colon. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will anspruchsvolle Korrekturoperationen wie bei der seltenen Fehlbildung Morbus Hirschsprung durch Qualitätsvorgaben absichern. Dafür hat der G-BA jetzt entschieden, Beratungen zur Festlegung einer Mindestmenge aufzunehmen. Die Behandlung soll auf solche Kliniken konzentriert werden, die Erfahrung bei diesem komplexen interdisziplinären Eingriff haben. Um den Zusammenhang zwischen Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität auch dann umfassend darzustellen, wenn es – wie bei seltenen Fehlbildungen – nur wenige Studien gebe, habe man sich im Fall der korrigierenden Chirurgie bei Morbus Hirschsprung (kongenitales Megakolon) auf ein ergänzendes methodisches Vorgehen verständigt, heißt es in einer Mitteilung des G-BA. Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung erläutert: „Das Instrument der Mindestmengen für schwierige, aber planbare Behandlungen zeigt deutlich, was Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten leisten kann: Komplikationen vermeiden und Leben retten. Mindestmengen sind für mich eines der wichtigsten Instrumente, die die Qualitätssicherung aktuell bietet. Sie sichern die Patientenversorgung wirkungsvoll ab: Durch Mindestmengen werden aufwendige und komplikationsträchtige Eingriffe auf Häuser mit Erfahrung konzentriert und eine sogenannte Gelegenheitsversorgung in Kliniken ohne ausreichende Arbeitsroutine vermieden.“ Gerade bei komplizierten Operationen könne dies auch für Betroffene mit seltenen Erkrankungen wie dem Morbus Hirschsprung einen großen Unterschied bedeuten, sagt die Rechtsanwältin und ehemalige gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die Mindestmengenregelungen des G-BA sollen bestmögliche Patientenversorgung durch Erfahrung und Spezialisierung sicherstellen. Sie helfen damit bundesweit, eine moderne, qualitativ verlässliche Krankenhausstruktur in Deutschland auszubauen.“ Lebensbedrohliche Darmfehlbildung bei Neugeborenen Beim Morbus Hirschsprung handelt es sich um eine seltene, aber komplexe angeborene Fehlbildung des Darms. Durch fehlende Nervenzellen kann es bei Neugeborenen zu einer lebensbedrohlichen partiellen Verengung des Dickdarms kommen, diese muss daher in den ersten Lebensmonaten chirurgisch korrigiert werden. Ziel der Operation ist es, den erkrankten Abschnitt des Darms vollständig zu entfernen, ohne dabei wichtige Nerven oder Muskeln im Beckenbereich zu verletzen. So soll die Durchgängigkeit des Darms hergestellt und dabei die Funktion von Blase, Harnröhre und Schließmuskel erhalten bleiben. Um eine operationsbedingte Folgeerkrankung zu vermeiden, empfehlen Leitlinien, dass solche Eingriffe in Zentren mit ausreichender Arbeitsroutine eines interdisziplinären Behandlungsteams erfolgen sollten. In den Jahren 2020 bis 2022 hat es nach G-BA-Angaben laut einer Untersuchung 163 Behandlungsfälle bei Morbus Hirschsprung gegeben, die in 88 Kliniken operiert wurden. Nur einer dieser Standorte habe in dieser Zeit jährlich mindestens zehn Fälle versorgt, berichtet der G-BA. Mindestens fünf, aber weniger als zehn Fälle seien an drei Kliniken behandelt worden und 56 Standorte hätten sogar weniger als einen Fall im Dreijahresdurchschnitt versorgt. Verständigung auf methodisches Vorgehen beim Festsetzen der Mindestmenge Da Morbus Hirschsprung eine sehr seltene Erkrankung ist und daher nicht sicher ist, ob die bestehende Studienlage ausreicht, um einen Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Ergebnisqualität zu identifizieren, hat sich der G-BA bereits jetzt darauf verständigt, gegebenenfalls ein ergänzendes methodisches Vorgehen zu berücksichtigen: Werden keine hinreichend aussagekräftigen Studien gefunden, kann unter Einbezug klinischer Experten eine Übertragung von einer anderen Population oder Intervention in Betracht gezogen werden. Bisher hat der G-BA zu 13 Leistungen Mindestmengen beschlossen. Den aktuellen Antrag, Beratungen über eine Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Morbus Hirschsprung aufzunehmen, hatte der GKV-Spitzenverband gestellt.
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