Minischweine als Companion Animals

Ich glaub, mich knutscht ein Schwein. (Symbolbild) Foto: © Jean van der Meulen – pixabay.com

Schweine sind intelligent, integer und haben ein liebenswertes Wesen. Nicht zuletzt darum und wegen ihres niedlichen Aussehens erfreuen sich Minischweine als Haustiere zunehmender Beliebtheit. Doch rechtlich gesehen gelten sie als Nutztiere und müssen deshalb beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Welche speziellen Ansprüche bei der Haltung von „Minipigs“ berücksichtigt werden müssen und wie eine artgerechte Haltung aussieht, darüber klärt die Vetmeduni auf.

Schweine sind uns Menschen recht ähnlich und weil es sie quasi im Taschenformat gibt, als sogenannte Teacup-Schweine, halten sie Einzug in so manchem Garten. Bedacht werden sollte, dass Minischweine bei guter Haltung langfristige Wegbegleiter sind: Sie werden etwa 15 Jahre alt.

Vorsicht ist geboten bei der Annahme, dass Mini für immer mini bleibt: Je nach Rasse können Minischweine eine Schulterhöhe von bis zu 50 cm und eine Körperlänge von bis zu 100 cm erreichen – ausgewachsen sind sie erst mit vier Jahren. Bis zu 120 kg können die ausgewachsenen Tiere auf die Waage bringen, um noch als Miniaturschweine zu gelten.

Haltung

Haltung nur im Duo (oder mehr): Minischweine sind sehr soziale Tiere, deshalb ist die Einzelhaltung zu vermeiden. Optimal sei die Haltung von Geschwistern laut Vetmeduni.

Haltung im Freien: Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Auslauf an der frischen Luft haben und können nicht ausschließlich in einer Wohnung bzw. einem Haus gehalten werden.

Minischweine brauchen einen isolierten Unterschlupf inklusive Heu, Stroh oder einer Decke als Liegepolster. Zum Schutz vor Sonnenbrand oder Hitzschlag muss den Tieren zudem ein geeigneter Sonnenschutz zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich müssen die Tiere Zugang zu einer Suhlmöglichkeit (Schlammbecken o. Ä.) haben, da sie durch das Suhlen ihre Körpertemperatur regulieren.

Stilles Örtchen

Schweine sind im Allgemeinen sehr reinlich und trennen ihren Kot- vom Liegebereich. Anfangs sollte Minischweinen eine Katzentoilette zur Verfügung gestellt werden, rät die Vetmeduni, danach erledigen sie „ihr Geschäft“ meist im Freien. Generell gilt: Stall, Toilette, Futter- und Wasserschüsseln sind regelmäßig zu reinigen.

Mahlzeit

Schweine sind Allesfresser, jedoch ist es strengstens verboten, ihnen Fleisch oder Wurstwaren zu verfüttern. Idealerweise werden Futtermischungen verwendet, die speziell für Minischweine zusammengestellt sind.

Achtung, Tierseuche

Kein Fleisch: Die Fütterung von Fleischresten ist strengstens verboten, da sie fatale Folgen mit sich bringen kann. Der Viruserreger der Afrikanischen Schweinepest beispielsweise hält sich monatelang in Wurst oder anderen Schweineprodukten.

Afrikanische Schweinepest: Infiziert sich ein Schwein mit der Afrikanischen Schweinepest, wird es hochansteckend für seine Artgenossen. Die Erkrankung verläuft für betroffene Tiere zu 100 Prozent tödlich und ist anzeigepflichtig.

Prävention: Der Außenbereich der Tiere ist doppelt einzuzäunen, sodass es nicht zu Kontakt mit ggf. infizierten Wildschweinen kommen kann!

Pflege & Gesundheit

Minischweine sollten 2x/Jahr gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt werden. HalterInnen sollten sich bei ihrer Tierärztin/ihrem Tierarzt über Impfungen gegen diverse Schweinekrankheiten beraten lassen. Bei übermäßigem Klauenwachstum sollte von einer Tierärztin/einem Tierarzt eine Klauenkorrektur vorgenommen werden.

Die drei häufigsten Fehler:

Zu viel Futter kann zu Adipositas (starkem Übergewicht) führen. Faustregel: 1–2 % des Körpergewichts pro Tag an Futter (morgens und abends zu fixen Zeiten).

Ein zugiger, schlecht isolierter Unterschlupf kann Stress und Unwohlsein bei den Tieren auslösen und hat zum Beispiel Erkrankungen des Respirationstrakts (Atemwegserkrankungen, äußern sich durch Niesen oder Husten) zur Folge.

Durch eine falsche Futterzusammenstellung kann es zu Mangelernährung und Problemen mit dem Klauenwachstum kommen.

Rechtliche Situation in Deutschland:

Vor dem Gesetz gelten Minischweine als Nutztiere und müssen deshalb beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Speziellen Auflagen, die auch für die Massentierhaltung von Schweinen beachtet werden müssen, ist Rechnung zu tragen. So sind die Minipigs bei der Tierseuchenkasse innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung zu melden, wie die Welttierschutzgesellschaft e.V. informiert. Außerdem sind die Schweinchen bei der zentralen Datenbank für Schweine anzumelden, wenn sie als Haustiere gehalten werden. Auch muss ein Versicherungsschutz für die Tiere gewährleistet sein.

Über die Rechtslage zur Haltung von Minischweinen sollte sich ein zukünftiger Halter und auch der behandelnde Tierarzt/die Tierärztin schlau machen. Beispielhaft sei hier ein Merkblatt für die Haltung von Minischweinen in Hessen angefügt.  merkblatt_fuer_das_halten_von_mini-_und_liebhaberschweinen_0.pdf (hessen.de)