Modernster Standard bei arthroskopischen OPs nur gegen Zuzahlung – Fiktion oder bald Wirklichkeit?

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Wie können Orthopäden mit sinkenden Einnahmen bei arthroskopischen Operationen trotzdem ein OP-System nach neuestem wissenschaftlichem Standard erhalten? Zu diesem Thema wird ein Fachanwalt für Medizinrecht auf dem BVASK-Kongress referieren.

Durch die Einführung nicht durchdachter Hybrid-DRG zahlen die Krankenkassen immer weniger zu den Sach- und Materialkosten für arthroskopische Operationen an die Ärzte in der Orthopädie. Diese können deshalb immer häufiger nicht mit neuesten Instrumenten und Materialien arbeiten. Qualität und Sicherheit der Operationen sinken, konstatiert der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK). Eine Möglichkeit sei, die freiwillige Zuzahlung von Patienten zu medizinischen Leistungen.

Dr. Sebastian Berg, Fachanwalt für Medizinrecht bei KWMLAW und Lehrbeauftragter der Hochschule Hannover und Referent auf dem 35. Jahreskongress des BVASK sagt dazu: „Allein die Tatsache, dass nicht genug Geld im System ist bzw. dass es falsch verteilt und ausgegeben werden könnte, sollte nicht dazu führen, dass Patienten nicht mehr nach neuesten Standards operiert werden können. Niemandem sollte vorenthalten werden, welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch Produkte es in der Medizin gibt und wie sie den Verlauf der OP und die Heilung beeinflussen.“

So wäre für Nahtmaterial, Ankersysteme und Implantate in der Arthroskopie auch eine Zuzahlung denkbar, wie es sie beispielsweise in der Augenheilkunde gibt. Auch hier können Patienten zwischen einfachen Linsen (voll durch Gesetzliche Kassen übernommen) und höherwertigen Linsen (mit privater Zuzahlung) wählen. Auch beim Check durch den Dermatologen gibt es (je nach Instrument) Zuzahlungen und auch in der Zahnprothetik.

Bei einer Arthroskopie könnten die Kassen dann den Eingriff zahlen, der Operateur führt exakt die gleiche OP durch, die Differenz zu den Kosten neuester Materialien für eine bessere Haltbarkeit, schnellere Einheilung etc.  könnte dann dem Patienten als Wahlleistung angeboten werden.

Der Arzt rechne dadurch nicht „lukrativer“ ab – er gibt die Preisdifferenz nur 1:1 weiter und klärt seinen Patienten darüber auf, was es nach neuestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt, so der BVASK. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wollen dem Verband zufolge bei dieser Idee (noch) nicht mitziehen. Der Grund: ein Gerichtsentscheid des Bundessozialgerichtes, welches feststellte, der Patient sei vor solcher OP in einer „Zwangssituation“ und könne nicht wirklich frei entscheiden.

Fachanwälte aber auch der BVASK sehen dies anders: „Denn ohne eine Aufklärung und das Angebot einer Zuzahlung bleibt den Patienten Wissen um neueste machbare medizinische Möglichkeiten vorenthalten. Sie werden dadurch bevormundet in eine ‚ältere Art‛ der OP einzuwilligen, obwohl es schon etwas Besseres auf dem Markt gäbe”, kritisiert der Berufsverband.