Morbus Menière: Lebensqualität nach OP7. Juni 2019 Foto: © DragonImages / Adobe Stock Für an Morbus Menière erkrankte Patienten stehen verschiedene chirurgische Interventionen zur Wahl, wenn eine medikamentöse Behandlung nicht zum Erfolg führt. Eine aktuelle Review anlysierte die Daten von Patientenangaben. Die Behandlungsergebnisse wurden entsprechend den Leitlinien der American Academy of Otolaryngology-Head and Neck Surgery wiedergegeben, doch zur Evaluierung der verschiedenen Methoden kommen heutzutage immer stärker Patientenangaben (Patient Reported Outcome, PRO) zum Tragen. Im Rahmen der vorliegenden Reviews wurden PRO-Daten analysiert, um die chirurgische Intervention bei Morbus Menière zu evaluieren und die Behandlungsergebnisse, basierend auf PRO-Angaben, zu vergleichen. Die Autoren durchsuchten PubMed, EMBASE, CINAHL und Web of Science nach entsprechenden (englischsprachigen) Studien, die PRO-Angaben bezüglich der chirurgischen Behandlung des Morbus Menière beinhalteten. Zwei unabhängige Inverstigatoren untersuchten die Studienkriterien und bewerteten die Qualität der Arbeiten unter Anwendung des Methodological Index for Non-Randomized Studies (MINORS). Zur Meta-Analyse der zusammengelegten Daten kam ein statistisches Modell mit zufälligen Effekten zum Einsatz. Die Autoren identifizierten 148 Studien, wovon lediglich 11 den Inklusionskriterien entsprachen. Bei den Patientenbefragungen wurde in erster Linie der Ménière‘s Disease Outcome Questionnaire (MDOQ) angewendet. Die verschiedenen chirurgischen Interventionen umfassten die intratympanische Injektion von Gentamycin, Durchtrennung des Nervus vestibulocochlearis, die Operation des Saccus endolymphaticus sowie die Labyrinthektomie. Die Analyse der gepoolten Daten aus 8 Studien, bei denen der MDOQ Anwendung fand, ergab eine statistisch signifikante Verbesserung der Lebensqualität, doch es konnte kein Unterschied hinsichtlich der Lebensqualität zwischen den destruktiven und den nicht destruktiven Prozeduren gefunden werden. Die Autoren folgern daraus, dass keine Rückschlüsse hinsichtlich des Vergleichs der Wirksamkeit zulässig seien; außerdem erfassten die Resultate nicht eventuelle Placebo-Effekte oder den natürlichen Krankheitsverlauf. Es bedürfe hierzu weiterer randomisierter und kontrollierter Studien. (am)
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