Mutmaßlich synthetischer Embryo aus menschlichen Stammzellen hergestellt26. Juni 2023 Bild: © Viacheslav Yakobchuk – stock.adobe.com Ein Forschungsteam um die Entwicklungsbiologin Prof. Magdalena Zernicka-Goetz von der University of Cambridge (Großbritannien) hat nach eigenen Angaben mithilfe von Stammzellen synthetische menschliche Embryonen geschaffen. Das geht aus einem Bericht des britischen „Guardian“ hervor. Die Arbeit wurde demnach in einem Plenarvortrag am Mittwoch auf der Jahrestagung der International Society for Stem Cell Research in Boston erstmals erwähnt. Die synthetischen Embryonen, die den Embryonen in den frühesten Stadien der menschlichen Entwicklung bis zum 14. Tag ähneln sollen, könnten nach Ansicht der Forschenden einen entscheidenden Einblick in die Auswirkungen genetischer Störungen und die biologischen Ursachen wiederholter Fehlgeburten geben, heißt es. Dem Team von Zernicka-Goertz sowie einer konkurrierenden Gruppe am Weizmann-Institut in Israel war es Ende des vergangenen Jahres bereits gelungen, synthetische Mausembryos aus Stammzellen zu erschaffen. Seitdem ist ein Wettlauf um die Übertragung dieser Arbeit auf menschliche Modelle im Gange. Die nun offenbar auf der Konferenz angesprochene Arbeit wirft ernste ethische und rechtliche Fragen auf, da die im Labor gezüchteten Embryonen nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften vieler Länder fallen. So ist es vielerorts verboten, menschlichen Embryos über 14 Tage hinaus im Labor zu kultivieren. Die Richtlinien orientieren sich maßgeblich an einer Leitlinie der Internationalen Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR) aus dem Jahr 2016. Demnach galt das Überschreiten der 14-Tage-Regel als „unzulässige Forschungsaktivität“ („prohibited activities“). 2021 passte der ISSCR seine internationalen Leitlinien jedoch an: Durch künstliche Befruchtung oder aus menschlichen Stammzellen hergestellte menschliche Embryonen sollten künftig länger als die bisher maximal gängigen 14 Tage im Labor heranwachsen dürfen. Forscher sollten die Embryonen so lange im Labor kultivieren können, wie es dem jeweiligen Forschungszweck dient – allerdings nur nach strenger Prüfung. Die nun in Boston kurz angesprochenen embryonalen Strukturen haben offenbar weder ein schlagendes Herz noch die Anfänge eines Gehirns, enthalten aber Zellen, aus denen sich normalerweise die Plazenta, der Dottersack, Vorläuferzellen der Keimzellen und der Embryo selbst bilden würden. Eine offizielle wissenschaftliche Publikation gibt es hierzu bisher nicht. Eine offizielle wissenschaftliche Publikation gibt es hierzu bisher nicht, ist aber offenbar bei einem internationalen Journal akzeptiert. Eine wichtige Frage ist, ob die embryonalen Strukturen theoretisch das Potenzial haben, die Organbildung anzustoßen. Eine Übertragung der synthetischen Embryonen auf eine Frau zur Etablierung einer Schwangerschaft ist weltweit laut den aktuellen Richtlinien der ISSCR untersagt. Laut den Medienberichten beschrieb Zernicka-Goetz, wie die sich allein aus Stammzellen entwickelnden synthetischen Embryonen bis zu einem Stadium kultiviert wurden, das knapp über das 14-tägige Entwicklungsstadium eines natürlichen Embryos hinausgeht.
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