Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK aktualisiert16. September 2022 Bild: ©MQ-Illustrations – stock.adobe.com Am Donnerstag (15.09.) erschien die überarbeitete Version 6.0 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische KHK. Darin wurde das Kapitel Revaskularisation grundlegend überarbeitet. Die koronare Herzkrankheit (KHK) gehört zu den wichtigen Volkskrankheiten. Ziel der NVL Chronische KHK ist, die Versorgung der Erkrankten zu verbessern. Für die aktuelle Auflage hat die multidisziplinär zusammengesetzte Leitliniengruppe mit Vertretern aus 18 Fachgesellschaften und Organisationen das Kapitel zur Revaskularisation intensiv bearbeitet. Dabei hat sie neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung gründlich geprüft, diskutiert und gemeinsam verabschiedet. Details zur methodischen Vorgehensweise, wie Evidenzbewertung oder Interessenkonfliktmanagement, werden zeitgleich im Leitlinienreport veröffentlicht. Für eine Reihe Betroffener hat eine Revaskularisation aus prognostischer Indikation keine Vorteile. Bei bestimmten Begleiterkrankungen wie Herzschwäche oder Diabetes sowie bei ausgeprägter KHK weisen Studien auf einen Vorteil der Bypass-OP hin. Stents können dann in Frage kommen, wenn eine Operation nicht möglich ist. Ein Überlebensvorteil für Stents ist in hochwertigen Studien aber nicht belegt. Beide Eingriffe können auch Komplikationen mit sich bringen. Um eine Bypass-OP zu planen oder Stents zu setzen, ist eine Herzkatheter-Untersuchung wichtig. Die Entscheidung zu dieser Untersuchung soll erst fallen, wenn die Betroffenen umfassend über Nutzen und Nachteile der sich anschließenden Eingriffe (Bypass-OP oder Stent) beraten wurden. Gemeinsam mit den Behandelnden sollen sie Für und Wider abwägen und individuell entscheiden. Dazu stellt die NVL eigens entwickelte Entscheidungshilfen bereit, die für diese Version grundlegend überarbeitet wurden. Ist geplant, Stents einzusetzen, empfiehlt die NVL die Messung der fraktionellen Flussreserve (FFR). Die NVL ist auf den Internetseiten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und im Leitlinienregister der AWMF frei verfügbar. Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
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