Neue CITES-Regelungen zum Schutz von Arten8. Februar 2023 Crocodylus Porosus (Symbolbild) Foto: © Storme22k – pixabay.com Zum 23. Februar 2023 treten offiziell die Änderungen des Schutzstatus‘ verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 in Kraft, wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg mitteilt. Zahlreiche Besitzer von Süßwasser-Aquarien werden erstmalig betroffen sein, denn der Zebrawels wurde unter Schutz gestellt. Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzabkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses auch CITES (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, abgekürzt CITES) genannte Abkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch den Handel mit Wildentnahmen. Alle drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Änderungen am Schutzstatus von Arten verhandelt. Die auf der letzten Konferenz im November 2022 in Panama City beschlossenen Änderungen treten zum 23. Februar 2023 in Kraft. Dadurch wird mit dem Zebrawels (Hypancistrus zebra) erstmalig ein beliebter Süßwasser-Aquarienbewohner unter besonderen Schutz gestellt. Die Art lebt ausschließlich im Rio Xingu in Brasilien, wurde dort erst in den 1980er Jahren entdeckt und 1989 unter dem Aquarianer-Codenamen „L46“ erstmalig nach Deutschland eingeführt. Sie ist in der Natur hochbedroht und im Aquarium sehr beliebt – ein klassischer Fall für die CITES -Konvention. Alle Halter der Art in Brandenburg müssen ihren aktuellen Bestand nun vor dem Stichtag 23.02.2023 beim zuständigen Landesamt für Umwelt (LfU) anmelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis einer legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden. Neben dem Zebrawels wurden zahlreiche auch in Brandenburg gehaltene Schildkrötenarten neu auf die Liste der geschützten Arten gesetzt, darunter Höckerschildkröten der Gattung Graptemys aus dem östlichen Nordamerika und alle Erdschildkröten der süd- und mittelamerikanischen Gattung Rhinoclemmys. Auf der Konferenz war auch der strengste Artenschutz für Fernambukholz diskutiert worden. Aus diesem nur in Brasilien vorkommenden Holz werden fast alle Geigenbögen gebaut. Am Ende einigten sich die Vertragsstaaten darauf, diese Baumart im besonderen Schutz zu belassen. Weiterhin muss daher die legale Herkunft jedes Bogens aus diesem Holz nachgewiesen werden, doch eine zusätzliche Pflicht für eine artenschutzrechtliche Vermarktungsgenehmigung für Bogenbauer und Musiker wurde nicht beschlossen. Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen. Hintergrundinformationen: Informationen zur CITES-Konvention und zur Anmeldung geschützter Tierarten beim LfU: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/cites/ Liste aller ab 23.2.2023 erstmalig geschützter Arten
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