Neue DGAI-Empfehlung für präoperative Nüchternzeiten von Kindern in Thieme-Aufklärungsbögen aufgenommen

Foto: ©Whyona – stock.adobe.com

Thieme Compliance hat seine bestehenden Kinderanästhesiebögen aktualisiert. Basierend auf einer neuen europäischen Leitlinie wurde vor allem die Empfehlung zur Nüchternheit von Kindern vor einer Narkose überarbeitet.

Die aktualisierte Empfehlung zur Nüchternheit von Kindern vor einer Narkose basiert auf den für Deutschland adaptierten Inhalten einer neuen Leitlinie der European Society of Anaesthesiology and Intensive Care (ESAIC). Die neuen Vorgaben sind liberaler als bisher: Kinder dürfen beispielsweise nun noch bis eine Stunde vor der Anästhesie klare Flüssigkeit trinken – statt bis zu zwei Stunden zuvor.

„Das ist ein großer Fortschritt, da unnötig lange Nüchternheitszeiten das Befinden der kleinen Patienten stören und negative Auswirkungen bei der Einleitung einer Narkose haben können“, freuen sich Prof. Ehrenfried Schindler und Prof. Franz-Josef Kretz, Fachautoren bei Thieme Compliance und Mitglieder im Wissenschaftlichen Arbeitskreis Kinderanästhesie (WAKKA). Thieme Compliance hat die neue Empfehlung nun in allen bestehenden Kinderanästhesiebögen sowie im Neubogen „zur Anästhesie, Schmerzbehandlung und Überwachung von Kindern bei großen Eingriffen“ berücksichtigt.

Die präoperativen Verhaltenshinweise in den Bögen beinhalten im Kern das für gesunde Kinder als sicher empfohlene 6-4-3-1-Schema. Dieses besagt, dass die Kinder bis zu sechs Stunden vor einer Narkose noch feste Nahrung, bis zu vier Stunden zuvor Milch/Fertigmilch, drei Stunden vorher Muttermilch und eine Stunde vor dem Eingriff klare Flüssigkeit zu sich nehmen dürfen.

„Mit den aktualisierten Verhaltenshinweisen zur Nüchternheit trägt Thieme Compliance den neuen DGAI-Empfehlungen Rechnung und unterstützt die Kliniken dabei, diese Vorgaben zu implementieren“, heißt es vom Unternehmen. Insbesondere für Zentren, in denen bereits entsprechend liberalere Nüchternzeiten praktiziert werden, sei es laut Kretz und Schindler eine Erleichterung, dass es keine Abweichungen mehr zwischen den ärztlichen Vorgaben und den schriftlichen Informationen in den Bögen gäbe. „Wir sind sehr zufrieden, dass längst übliche Regeln zur Nüchternheit bei Kindern in der neuen Empfehlung nun endlich verschriftlicht sind“, meint Schindler, Leiter der Sektion Kinderanästhesiologie an der Universitätsklinik Bonn.

Zudem ist nun der Neubogen „Anästhesie, Schmerzbehandlung und Überwachungsmaßnahmen für Herzoperationen oder andere große Eingriffe bei Kindern“ von Thieme Compliance verfügbar. Dieser Bogen vereint erstmals umfassende Informationen zur Allgemeinanästhesie, zur intra- beziehungsweise postoperativen Schmerztherapie (mittels Periduralkatheter, medikamentöse Therapie) und zur Überwachung des Kindes durch invasive Maßnahmen (arterieller/zentralvenöser Katheter, transösophageale Echokardiografie (TEE), Magensonde, Blasenkatheter).