Neue DiGA-Abschläge: „Mehr Bürokratie, weniger Planungssicherheit”

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Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) hat die geplanten zusätzlichen Vergütungsabschläge für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kritisiert. Mengenabschläge und erfolgsabhängige Vergütung sollen erst ab 2027 greifen.

Der neue Abschlag für Nutzungsabbrüche innerhalb der ersten 28 Tage berücksichtigt nach Angaben des Spitzenverbandes nicht ausreichend die unterschiedlichen Anwendungsgebiete und Therapiekonzepte. Je nach Indikation könne das Behandlungsziel bereits nach kurzer Zeit erreicht sein. Auch Krankenhausaufenthalte oder neu auftretende Kontraindikationen könnten eine Therapiebeendigung erforderlich machen. Laut SVDVG sind dies Gründe, die außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller liegen.

Kommt es zu Nutzungsabbrüchen, seien diese bereits in die evidenzbasierte Preisverhandlung eingeflossen und würden künftig auch über die erfolgsabhängige Vergütung berücksichtigt, erläutert der Verband weiter. Der zusätzliche Abschlag belaste denselben Sachverhalt erneut und schaffe neue Bürokratie, moniert der SVDVG und erklärt: Bei zwei Abrechnungsrunden können über 10.000 Verwaltungsvorgänge jährlich entstehen. Der Vorschlag steht den politischen Zielen entgegen, Bürokratie abzubauen, den Mittelstand zu stärken und digitale Innovationen zu fördern. Hersteller benötigten jedoch Planungssicherheit, um digitale Therapien dauerhaft bereitzustellen und weiterzuentwickeln.

Nach Einschätzung des SVDGV würde der zusätzliche Eingriff die Branche massiv schädigen und damit die Versorgung von Patienten mit DiGA gefährden. Statt eine innovative Versorgungsform zu stärken, die bestehende Versorgungslücken schließen könne, drohe die Regelung ihren Erhalt und weiteren Ausbau auszubremsen.