Neue Engpässe statt guter Patientenversorgung10. Oktober 2018 Foto: © lijphoto – Fotolia.com Vier große Fach- und Berufsverbände der Psychotherapeuten lehnen den Vorschlag Nr.51b im Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in der vorliegenden Form einhellig ab. „Wir teilen die Zielsetzung der Politik, für Menschen mit psychischen Erkrankungen schnell und zeitnah einen psychotherapeutischen Therapieplatz bereitstellen zu können. Aus diesem Grund kämpfen die Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seit Jahren darum, eine deutlich bessere Versorgung zu erreichen. Die aktuellen Vorschläge der sogenannten ‚gestuften und gesteuerten Versorgung‘ für Menschen mit psychischen Erkrankungen würden aber neue Hürden schaffen und den Zugang zur Psychotherapie erschweren. Die zum § 92 Abs. 6a Sozialgesetzbuch V aufgeführten Regelungen müssen ersatzlos gestrichen werden“, fordern die Verbandsvertreter und wissen sich darin einig mit der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die diesen Passus ebenfalls einstimmig abgelehnt hatte. Erst 2017 waren die psychotherapeutische Versorgung neu geordnet und die neuen Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung geschaffen worden. Untersuchungen zeigen positive Effekte: Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch und auf schnelle Erstinterventionen haben sich verkürzt. Eine systematische Evaluation sollte abgewartet werden, um gegebenenfalls gezielt weitere Anpassungen vorzunehmen, empfehlen die Psychotherapeutenverbände. Entgegen den Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Spahn am 26.September 2018 im Deutschen Bundestag zeigten die Daten, dass die Versorgung sich mit der Zunahme der Anzahl von Psychotherapeuten verbessert. „Außerdem sollte das Anliegen eine flächendeckend gute psychotherapeutische Versorgung sein, einzelne besser versorgte Regionen hervorzuheben, ist unangebrachte Stimmungsmache gegen Psychotherapeuten“, kritisieren die Verbände. „Menschen mit psychischen Erkrankungen zuzumuten, eine zusätzliche Prüfung ihres Behandlungsbedarfs nicht durch ihren Behandler, sondern durch eine spezielle ‚Steuerungspraxis‘ vornehmen zu lassen, stellt eine beispiellose Diskriminierung dieser Patientengruppe dar. Sie müssten mehrere Stationen durchlaufen und sich mehreren Fachleuten offenbaren, ihre Autonomie würde eingeschränkt. Die Politik scheint die Notlage vieler psychisch erkrankter Menschen nicht ausreichend nachzuvollziehen“, kritisieren die Verbände. Offenbar werde auch die korrekte Indikationsstellung durch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten angezweifelt: „Herr Spahn ist schlecht beraten, wenn er behauptet, dass die ‚angenehmen‘ Patienten eher einen Termin bekommen als die Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf. Das ist eine ungeheuerliche Verunglimpfung der professionellen psychotherapeutischen Arbeit“, erklärten die Verbände. „Der Gesetzentwurf impliziert eine Kostenersparnis durch Priorisierung, aber nicht die postulierte schnellere und verbesserte Patientenversorgung. Wir bieten Herrn Spahn gerne ein gemeinsames Gespräch an, um die Versorgungssituation zu analysieren und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.“ Resolution der Vertreterversammlung der KBV-VV am 28. 09. 2018
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