Neue Leitlinie zur Sekundärprävention von Schlaganfällen7. Juli 2022 Bild: ©MQ-Illustrations – stock.adobe.com Schlaganfallrezidive sind relativ häufig, daher kommt der Rezidiv-Prophylaxe eine eine besondere Bedeutung zu. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) haben aktuell die S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke“ publiziert, an der zahlreiche Fachgesellschaften beteiligt waren. Teil 1 der Leitlinie befasst sich mit der medikamentösen Behandlung der „klassischen“ Risikofaktoren wie Fettstoffwechselstörungen und der Hypertonie, der Thrombozytenaggregation und der Antikoagulation. Als federführende Autoren zeichnen Prof. Dirk Sander, Tutzing und Feldafing, und Prof. Gerhard F. Hamann, Günzburg. Der Blutdruck sollte demnach nach einem Schlaganfall oder einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) langfristig unter 140/90 mmHg gesenkt werden. Je nach Alter der Betroffenen, Verträglichkeit der Blutdrucksenker und Vorerkrankungen ist laut Leitlinie sogar eine Senkung auf systolisch 120 bis 130 mmHg zu erwägen, wobei das Erreichen der Zielblutdruckwerte einen höheren Stellenwert als die Wahl der antihypertensiven Therapie hat. Als Zielwert der cholesterinsenkenden Therapie gilt ein LDL-C-Wert von unter 70 mg/dl; alternativ kann eine Reduktion um mehr als 50 Prozent des Ausgangswerts erfolgen. Zur Thrombozytenaggregationshemmung werden in der Leitlinie ausschließlich Acetylsalicylsäure (ASS), Clopidogrel und Ticagrelor empfohlen. Andere Präparate haben mehr Nebenwirkungen oder es fehlt der Nachweis eines Zusatznutzens. Bei vertretbarem Blutungsrisiko ist die frühe (das heißt innerhalb von 24 Stunden nach Symptombeginn) und kurzzeitige doppelte Thrombozytenaggregationshemmung mit ASS und Clopidogrel für 21 Tage oder alternativ ASS und Ticagrelor für 30 Tage möglich. Bei Betroffenen mit Vorhofflimmern sollte immer eine orale Antikoagulation erfolgen, mit direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) oder Vitamin-K-Antagonisten. „Die Thrombozytenaggregationshemmung und der Einsatz der oralen Antikoagulation sollten individuell je nach Blutungsneigung, Komorbiditäten und Risikofaktoren aufeinander abgestimmt werden. Die Leitlinie gibt hier einen Handlungskorridor vor, innerhalb dessen eine auf die einzelne Patientin/den einzelnen Patienten angepasste Therapie erfolgen kann“, erklären die Experten der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft Hamann, Prof. Armin Grau, Ludwigshafen, und Prof. Joachim Röther, Hamburg. Der zweite Teil der Leitlinie fokussiert auf Lebensstilmodifikation sowie auf die Indikationen zur oralen Antikoagulation jenseits des Vorhofflimmerns, die Therapie von Dissektionen der hirnversorgenden Arterien, die Behandlung intrakranieller Gefäßstenosen, die Hormonersatztherapie, den Diabetes mellitus bei Schlaganfallpatienten und das obstruktive Schlafapnoesyndrom. Federführende Autoren waren Prof. Tobias Kurth und Dr. Manuel Olma, beide von der Charité-Universitätsmedizin Berlin. „Für Betroffene sind insbesondere die Informationen zum Lebensstil von hoher Relevanz, da sie ihn selbst beeinflussen können“, erklärt Kurth. Was sollten sie dafür tun? Die Leitlinie rät zu regelmäßiger körperlicher Aktivität. Der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse oder eine mediterrane Diät senken das Risiko eines Schlaganfallrezidivs und vaskulärer Folgeereignisse, dabei sollte der Salzkonsum reduziert werden. Betroffene sollten auf das Rauchen verzichten und den Alkoholkonsum reduzieren. Einem Diabetes mellitus als „gewichtigem“ Risikofaktor für Schlaganfälle sollte möglichst vorgebeugt werden. Diabetikerinnen und Diabetiker sollten nach einem Schlaganfall in jedem Fall auf eine gute Blutzuckereinstellung achten. Nach einer Schlafapnoe als zusätzlichem Risikofaktor sollte gezielt gesucht werden. Die nächtliche Überdruckbeatmung (CPAP) ist bei mittelschwerer bis schwerer Schlafapnoe die Therapie der Wahl. Schlaganfallpatientinnen, die Kontrazeptiva einnehmen, sollten andere Verhütungsmethoden erwägen. Die Leitlinie betont aber, dass die Mehrzahl der hormonellen Präparate mit einem nur gering erhöhten Schlaganfallrisiko assoziiert ist. „Die Leitlinien geben also ein breites Armamentarium an die Hand, um das Rezidivrisiko nach ischämischem Insult oder TIA zu senken. Zur Maximalprophylaxe sollten alle Maßnahmen dauerhaft umgesetzt werden, was eine enge Zusammenarbeit zwischen Neurologinnen/Neurologen, Hausärztin/Hausarzt und Betroffenen erfordert. Gerade die langfristige Lebensstilumstellung stellt für viele Patientinnen und Patienten einer Herausforderung dar, bei der Medizinerinnen und Mediziner immer wieder Unterstützung leisten müssen. Die neurologische Nachsorge sollte dabei weit über die medikamentöse Einstellung der ‚klassischen‘ Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder hohe Lipidwerte hinausgehen“, betont DGN-Generalsekretär Prof. Peter Berlit. Weitere an der Leitlinienerstellung beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA) Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM) Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) Deutsche Hochdruckliga e. V. Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihren Folgeerkrankungen DGFF (Lipid-Liga) e. V. Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e. V. (DGGG) Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie Deutsche Diabetes Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie Insulthilfe e. V. Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) Schweizerische Hirnschlaggesellschaft (SHG) Österreichische Schlaganfall-Gesellschaft (ÖGSF)
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