Neue medizinische Leitlinie zu Hallux valgus9. Februar 2026 Bild: ryanking999 – stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) präsentiert neue Behandlungsrichtlinien zur weit verbreiteten Ballenzehe. Es gelte erst Schmerzen zu lindern und erst dann zu operieren. „So eine deformierte Zehe ist für viele Betroffene eine dauerhafte Einschränkung im Alltag, denn oft drückt dann der Schuh und es gibt Schmerzen beim Laufen“, erläutert Dr. Jörn Dohle, stellvertretender DGOU-Präsident. „Es lohnt sich, frühzeitig zu behandeln, um den Fuß zu entlasten und die Beschwerden zu lindern. Wenn das nicht ausreicht, kann ein operativer Eingriff sinnvoll sein.“ Ein ausführlicher Beitrag zur neuen S2-Leitlinie findet sich in der aktuellen „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN). Ballenzehe führt zu starken Beeinträchtigungen In Deutschland sind jedes Jahr rund 1,3 Millionen Menschen wegen eines Hallux valgus in ärztlicher Behandlung, überwiegend Frauen, meist ab dem 50. Lebensjahr. „Medizinisch handelt es sich dabei um eine komplexe Fehlstellung, häufig in Verbindung mit einer gewissen Instabilität des ersten Mittelfußgelenkes: Der große Zeh weicht nach außen ab, während sich der erste Mittelfußknochen nach innen verschiebt. Es entsteht der typische schmerzhafte Ballen an der Fußinnenseite“, erklärt Prof. Stefan Rammelt, Präsident der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk (D.A.F.), einer Sektion der DGOU. Häufig kommen Druckstellen, Entzündungen oder Fehlstellungen weiterer Zehen, vor allem der zweiten, hinzu. Ursächlich führend ist die familiäre Veranlagung. Enge Schuhe können die Beschwerden zwar verstärken, sind aber nicht die eigentliche Ursache. Aktuelle Therapieempfehlungen, vereinfacht Einteilung der Schweregrade Die aktualisierte medizinische S2-Leitlinie zeigt, wie die Fehlstellung heute sinnvoll behandelt werden sollte – Schritt für Schritt und auf wissenschaftlicher Basis. Zentrale Botschaft: Zunächst Beschwerden lindern und den Fuß entlasten, erst bei anhaltenden Schmerzen operieren. Die neue S2e-Leitlinie wurde unter Federführung der D.A.F. gemeinsam mit der DGOU und weiteren Fachgesellschaften erarbeitet. Eine wichtige Neuerung ist die vereinfachte Einteilung der Schweregrade: Künftig wird nur noch zwischen „leicht bis moderat“ und „schwer“ unterschieden. Das erleichtert die Therapieentscheidung und sorgt für mehr Transparenz. Die Leitlinie empfiehlt, zunächst nicht-operative Möglichkeiten auszuschöpfen. Die konservativen Maßnahmen können die Fehlstellung zwar nicht korrigieren, lindern aber häufig die Schmerzen und verbessern die Beweglichkeit. Erst konservativ, dann operativ Eine Operation wird erst dann empfohlen, wenn trotz nicht-operativer Maßnahmen starke Beschwerden bestehen, die Lebensqualität eingeschränkt ist oder es wiederholt zu schmerzhaften Druckstellen kommt. Unabhängig von der gewählten Therapie betont die Leitlinie die Bedeutung einer umfassenden ärztlichen Aufklärung – über Chancen, Risiken und auch über die längere Rehabilitationszeit nach einer Operation. „Ziel des OP-Eingriffs ist es, die Fehlstellung des Knochens zu korrigieren, das Gelenk zu entlasten und die Belastung im Vorfuß wieder gleichmäßig zu verteilen“, sagt Prof. Sebastian F. Baumbach, einer der Koordinatoren der Leitlinie. Alle gängigen OP-Verfahren helfen die Fehlstellung zu verbessern Die Grundlage der aktualisierten Leitlinie bildet eine umfangreiche wissenschaftliche Auswertung der vergangenen Jahre. Demnach existiert eine Vielzahl an operativen Verfahren zur Korrektur der knöchernen Fehlstellung. „In einer der wissenschaftlichen Arbeiten konnte die Arbeitsgruppe zeigen, dass alle gängigen Operationsverfahren die Fehlstellung deutlich verbessern. Auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten steigt nach der Operation im Durchschnitt klar an, unabhängig von der Operationstechnik“, berichtet Prof. Sarah Ettinger, Koordinatorin der aktuellen Leitlinie. Hallux valgus im Überblick: fünf Fragen, fünf Antworten 1. Was ist ein Hallux valgus? Der Hallux valgus ist eine Fehlstellung des großen Zehs. Die Zehe weicht nach außen ab, während sich der erste Mittelfußknochen nach innen verschiebt. So entsteht der typische schmerzhafte „Ballen“ an der Fußinnenseite. Häufig kommen Druckstellen, Entzündungen und Probleme beim Gehen hinzu. 2. Wie häufig ist die „Ballenzehe“? In Deutschland sind jedes Jahr rund 1,3 Millionen Menschen wegen eines Hallux valgus in ärztlicher Behandlung – das entspricht etwa 1,9 Prozent der Bevölkerung. Über 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Besonders häufig tritt die Fehlstellung ab dem 50. Lebensjahr auf. 3. Was empfiehlt die neue Leitlinie als erste Behandlung? Die aktualisierte medizinische Leitlinie, die unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie mitgetragen wird, empfiehlt zunächst einen konservativen Therapieversuch. Die konservativen Maßnahmen können die Fehlstellung zwar nicht korrigieren, lindern aber oft die Schmerzen auf ein erträgliches Maß. 4. Wann ist eine Operation sinnvoll? Eine Operation kommt erst infrage, wenn die Beschwerden trotz mehrmonatiger konservativer Therapie anhalten, die Lebensqualität eingeschränkt ist oder es immer wieder zu schmerzhaften Druckstellen und Entzündungen kommt. Besonders Menschen mit ausgeprägter Fehlstellung und hohem Leidensdruck profitieren laut Studien am meisten von einem Eingriff. 5. Wie gut sind die Erfolgsaussichten einer Operation? Sehr gut: Große wissenschaftliche Auswertungen zeigen, dass alle gängigen Operationsverfahren die Fehlstellung deutlich verbessern. Auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten steigt nach der Operation im Durchschnitt klar an.Referenzen:1. S2e-Leitlinie Hallux valgus2. „Klassifikation und evidenzbasierteTherapie des Hallux valgus in „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) 2025;6.
Mehr erfahren zu: "„Ruf nach immer mehr und schnelleren Terminen, oder Termingarantien, ist populistischer Unsinn“" „Ruf nach immer mehr und schnelleren Terminen, oder Termingarantien, ist populistischer Unsinn“ Eine ersatzlose Streichung aller Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert der Bundesrechnungshof (wir berichteten). Der KBV-Vorstand wirft diesem eine „fehlende Kenntnis der Versorgungsrealität“ vor.
Mehr erfahren zu: "Brandenburg will Polikliniken auf dem Land stärken" Brandenburg will Polikliniken auf dem Land stärken Medizinische Versorgungszentren oder Polikliniken gelten als Lösung, wenn kein Krankenhaus da ist oder eines schließen muss. Brandenburg will die Gründung in Kommunen erleichtern.
Mehr erfahren zu: "Rechnungshof zum TSVG: Milliarden für Ärzte bringen nichts" Rechnungshof zum TSVG: Milliarden für Ärzte bringen nichts Teure Folgen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG): Zu den niedergelassenen Medizinern fließen zusätzliche Milliardensummen, Patienten warten trotzdem zu lange auf Termine. Der Rechnungshof fordert Konsequenzen.