Neue Mindestmengen für höhere Versorgungsqualität rund um die Geburt gewollt

Die Verbandsvorsitzenden Uwe Klemens und Ulrike Elsner (©vdek/Georg J. Lopata)

Anlässlich des Hauptstadtkongresses betonte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Wichtigkeit hoher Versorgungsqualität vor, während und nach der Geburt.

Der vdek war an der Erstellung des Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt” beteiligt und unterstützt das im Koalitionsvertrag festgelegte Vorhaben, das Ziel in einem nationalen Aktionsplan umzusetzen. Dieser kann auf den Strukturen und Inhalten des Gesundheitsziels, etwa Zielen und Maßnahmenempfehlungen, aufsetzen.

Höhere Qualität durch Mindestmengen

Im Kontext Geburt gibt es bisher nur eine Mindestmengenregelung für die kleine Gruppe der Früh- und Reifgeborenen mit weniger als 1.250 Gramm Gewicht. Diese legt fest, ab welcher Fallzahl Krankenhäuser deren Behandlung übernehmen dürfen. „Mindestmengenregelungen haben sich als effektives Instrument für eine höhere Behandlungsqualität bewährt“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Für eine verbesserte Versorgungsqualität schlagen wir eine Mindestmenge von 500 Geburten pro Jahr und Standort vor“, erklärt Elsner. Eine ähnliche Regelung trage in Finnland bereits zu einer geringen Kindersterblichkeit und Kaiserschnittrate bei.

Zusammen für bessere Versorgung

Der Weg schwangerer Frauen führt in aller Regel von der Arztpraxis hin zu stationärer Versorgung während der Geburt und wieder zurück in den ambulanten Bereich. Für den vdek ist entscheidend, dass diese Sektoren lückenlos ineinandergreifen und Hebammen sowie ärztliches und pflegerisches Personal enger zusammenarbeiten. „Aktuell dürfen in stationären Einrichtungen angestellte Hebammen nicht die ambulante Geburtsnachsorge übernehmen“, erläutert Elsner. „Wir setzen uns dafür ein, dass das in Zukunft möglich ist und Hebammen, die Geburten im Krankenhaus betreuen, auch die Nachbetreuung zu Hause übernehmen können.“