Neue Qualitätsverträge in der stationären Schmerztherapie

Symbolfoto: ©Toowongsa/stock.adobe.com

Das gemeinsam von der Barmer, Techniker Krankenkasse und Deutschen Schmerzgesellschaft entwickelte Konzept für Qualitätsverträge zur interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (IMST) kann ab sofort bundesweit in einem Netz von elf Krankenhäusern genutzt werden.

Langfristig seien bis zu 20 Standorte geplant, wie die drei Partner in einer gemeinsamen Mitteilung angeben. Die IMST umfasst umfangreichere Leistungen sowie einen intensiveren Austausch der beteiligten Fachdisziplinen der Rheuma-, Physio- und Psychotherapie. Sie erfolgt tagesklinisch oder vollstationär über sieben bis 28 Tage. Barmer und Techniker Krankenkasse haben gemeinsam mehr als 20 Millionen Versicherte.

Krankenhausversorgung für chronisch Schmerzerkrankte verbessern

Prof. Frank Petzke, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, erläutert: „In Deutschland leiden Millionen Menschen unter chronischen Schmerzen. Für viele von ihnen bedeutet das eine jahrelange Odyssee ohne adäquate Behandlung.“ Das neue Konzept soll das nun ändern.

„Mit der Ausgestaltung der neuen Qualitätsverträge setzen wir einen weiteren Meilenstein in der multimodalen stationären Schmerztherapie. Die Leitplanken der Qualitätssicherung werden zudem patientenorientiert ausgebaut“, so Petzke.

Zusätzliche Qualitätsmerkmale

Im Vergleich zu den bisherigen Standardanforderungen einer stationären multimodalen Schmerztherapie (gemäß OPS 8-918 bzw. 8-91c) beinhalten die neuen Qualitätsverträge folgende zusätzliche Qualitätsmerkmale:

  • Weitere Einzeltermine in der Bewegungstherapie
  • Integration der Bewegungstherapie in die Teambesprechungen
  • Abschlussgespräch mit der Patientin oder dem Patienten unter Einbeziehung aller beteiligten Berufsgruppen
  • Erstellung eines verbesserten Abschlussberichtes für die Patientin oder den Patienten unter Einbezug aller beteiligten Berufsgruppen
  • Teilnahme der Klinik am Schmerzregister der Deutschen Schmerzgesellschaft und somit verpflichtende Nutzung der Kerndokumentation und Qualitätssicherung in der spezialisierten Schmerzmedizin (KEDOQ-Schmerz: Schmerzregister der Deutschen Schmerzgesellschaft)

Das Ziel: Mehr Lebensqualität für die Betroffenen

„Die zusätzlich zur Regelversorgung vereinbarten Leistungen tragen dazu bei, die medizinische Versorgung von Schmerzpatientinnen und -patienten gezielt zu stärken. Davon können beispielsweise Menschen profitieren, die an chronischen Schmerzen leiden. Durch die erfolgreiche Behandlung können sie deutlich an Lebensqualität gewinnen und im Idealfall weiterhin ihren Beruf ausüben“, verdeutlicht Prof. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast erklärt: „Die Schmerzpatientinnen und -patienten benötigen eine umfangreiche Diagnostik und Therapie. Mit dem neuen Vertrag können die beteiligten Kliniken unsere Versicherten intensiver behandeln. Dadurch sollen mehr Patientinnen und Patienten die Therapieziele erreichen. Vor allem sollen die Betroffenen körperliche Schwächen abbauen und Bewegungsängste verringern oder beseitigen.“

Elf Standorte

Die von der Barmer und Techniker Krankenkasse gemeinsam mit der Deutschen Schmerzgesellschaft entwickelten Qualitätsverträge sind ihnen zufolge bisher einmalig in Deutschland. Der Beitritt zu den vorliegenden Verträgen sei auch anderen gesetzlichen Krankenkassen möglich, heben sie hervor.

Derzeit vertraglich vereinbarte Standorte für die IMST sind:

  • Universitätsklinikum Freiburg
  • Asklepios Klinik St. Georg (Hamburg)
  • Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe (Berlin)
  • Universitätsmedizin Göttingen
  • OsteMed Klinik Bremervörde
  • Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
  • St. Vincenz Hospital Brakel (NRW)
  • Universitätsklinikum Jena
  • Universitätsklinikum Würzburg
  • RHÖN Klinikum Frankfurt (Oder)
  • St. Josef-Stift Sendenhorst

Rechtsgrundlage der neuen Qualitätsverträge ist § 110a SGB V in Verbindung mit den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 26. Juli 2022, in denen dieser erstmalig die multimodale Schmerztherapie im Auftrag des Gesetzgebers als neuen Leistungsbereich für das Instrument der Qualitätsverträge aufgenommen hat.