Neue Richtlinie: Kinderwunschbehandlungen werden auch in angrenzenden Bundesländern bezuschusst6. Januar 2022 Foto: © studio v-zwoelf – stock.adobe.com Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst die Kinderwunschbehandlung nun auch in anderen Bundesländern. Paare, die für die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern. „Sie sollen deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die oft mehrmaligen Behandlungen allein schultern“, verweist Sozialministerin Stefanie Drese auf Hilfen von Bund und Land. „Als eines der ersten Bundesländer unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund seit 2013 verheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen“, so Drese. „Für die Landesregierung beginnt Familienpolitik bereits vor der Geburt eines Kindes.“ Weil zu einer modernen zeitgemäßen Familienpolitik auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe zählen, wurde der Kreis der Empfänger und Empfängerinnen dieser freiwilligen Leistung des Landes ab dem Jahr 2017 um Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, erweitert. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des Eigenanteils. Der restliche Betrag muss durch die Paare aufgebracht werden. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung war bisher, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vorgenommen wird. „Ab dem 1. Januar 2022 ist die zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen auch in Kinderwunschzentren unserer angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich“, informiert Drese über eine neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Paare aus Mecklenburg-Vorpommern haben damit eine erweiterte Wahlmöglichkeit für den Ort ihrer Kinderwunschbehandlung. Anträge können nach wie vor beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf den Seiten des LAGuS (https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/) bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei Kinderwunschbehandlungen zu finden.
Mehr erfahren zu: "Neustart für das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien" Neustart für das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien Nach der Auflösung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, das bis 2024 das Programm koordinierte und redaktionell betreute, war nach einer Möglichkeit gesucht worden, die Arbeit an den […]
Mehr erfahren zu: "Arbeitszeitgesetz: Marburger Bund sieht drohende Aufweichung" Arbeitszeitgesetz: Marburger Bund sieht drohende Aufweichung Der Marburger Bund (MB) lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. In einem Positionspapier weist er auf bestehende Möglichkeiten hin, schon jetzt flexible Modelle „in ausreichendem Maße“ […]
Mehr erfahren zu: "Cochrane Review: Hautkontakt nach der Geburt wirkt positiv" Cochrane Review: Hautkontakt nach der Geburt wirkt positiv Wird ein gesundes Neugeborenes innerhalb der ersten Stunde nach der Geburt auf die unbedeckte Brust seiner Mutter gelegt, verschafft ihm dies wahrscheinlich einen besseren Start ins Leben: So lässt sich […]