Neue S3-Leitlinie Schizophrenie: Flexiblere Therapieoptionen17. Oktober 2025 Die neue S3-Leitlinie Schizophrenie der DGPPN erweitert Therapieoptionen und stärkt individuelle Behandlung, Psychotherapie und psychosoziale Interventionen. (Bild: © Marcos Casado/ stock.adobe.com) Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. hat die S3-Leitlinie Schizophrenie überarbeitet. Sie erweitert medikamentöse, psychotherapeutische und psychosoziale Behandlungsmöglichkeiten und ermöglicht individuellere Therapien. Schizophrenien gehören zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Rund ein Prozent der Bevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens daran. Die Erkrankung geht mit erheblichem persönlichen Leid und einem hohen Risiko für soziale und berufliche Beeinträchtigungen einher. Menschen mit Schizophrenie sterben durchschnittlich 15–20 Jahre früher als die Allgemeinbevölkerung. Ohne Behandlung steigt das Risiko für Selbstgefährdung und Gewalt, insbesondere bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol oder Drogen. Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), betont: „Eine frühzeitige Erkennung und eine konsequente leitliniengerechte Behandlung von Menschen mit Schizophrenie sind wichtig, damit Komplikationen und das Leid für die Betroffenen selbst und für andere minimiert werden. Die aktualisierte S3-Leitlinie Schizophrenie der DGPPN zeigt nun neue Wege für individuelle Therapien auf.“ Individualisierte Pharmakotherapie Bisher wurde in der medikamentösen Behandlung meist eine Monotherapie empfohlen. Die neue Leitlinie öffnet nun in bestimmten Fällen, insbesondere bei schwer behandelbaren Patienten, die Tür für Kombinationstherapien. Prof. Alkomiet Hasan, Koordinator der neuen Leitlinie, erläutert: „Mit den neuen Empfehlungen erweitern wir die Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten, die auf eine Einzelmedikation nicht ausreichend ansprechen. Die Auswahl der Medikamente muss individuell erfolgen. Dabei müssen unbedingt die Nebenwirkungen berücksichtigt werden, denn diese sind häufig entscheidend dafür, ob eine Medikation auch langfristig eingenommen wird.“ Neue Psychotherapien Die Leitlinie stärkt zudem den Stellenwert der Psychotherapie in der Behandlung der Schizophrenien. Neu aufgenommen wurden unter anderem traumafokussierte Verfahren, die Patienten mit komorbider Posttraumatischer Belastungsstörung wirksam unterstützen können, sowie moderne Verfahren der achtsamkeitsbasierten Psychotherapie. Zudem wurden erstmalig digitale Ansätze wie die Avatar-Therapie zur Behandlung von auditiven Halluzinationen in die Empfehlungen aufgenommen, auch wenn die Evidenz hier noch begrenzt ist. Ganzheitlicher Behandlungsansatz Neben Psychotherapie und Pharmakotherapie betont die Leitlinie die Bedeutung psychosozialer Interventionen. Dazu zählen unter anderem Bewegungstherapien und die konsequente Einbindung der Angehörigen. „Entscheidend für eine wirksame Behandlung ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz. Die Kombination von Antipsychotika mit kognitiver Verhaltenstherapie und psychosozialen Verfahren ist nach aktuellem Stand der Forschung von zentraler Bedeutung. Auch die Förderung der somatischen Gesundheit muss unbedingt im Blick gehalten werden“, erklärt Hasan. Struktur der neuen S3-Leitlienie Schizophrenie Die neue Leitlinie umfasst insgesamt 154 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. Vier Empfehlungen wurden neu hinzugefügt, 145 wurden aktualisiert. Die Leitlinie wurde im Rahmen eines zweijährigen Konsensusprozesses unter Beteiligung von 41 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Angehörigen- und Betroffenen-Organisationen erarbeitet. Es handelt sich um eine sogenannte Living Guideline, die künftig jährlich aktualisiert wird. Die Veröffentlichung erfolgt online über die nichtkommerzielle Plattform MAGICApp und zusätzlich im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die besondere Problematik des gleichzeitigen Drogen- oder Alkoholkonsums wird in der Leitlinie nicht mehr im Detail behandelt. Hierzu wird derzeit eine separate DGPPN-S3-Leitlinie erarbeitet, die voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht wird.
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