Neue S3-Leitlinie zur Indikationsstellung für Hüfttotalendoprothese

Foto: ©denissimonov – stock.adobe.com

Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Bei der Frage, ob und wann eine Operation angezeigt ist, werden ÄrztInnen jetzt durch die neue S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose“ unterstützt.

Darin werden verbindliche Empfehlungen für die korrekte Indikationsstellung zur Hüft-TEP gegeben. Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Zusammenarbeit mit 24 weiteren Fachgesellschaften und Organisationen verfasst. „Der Prozess der Indikationsstellung sowie die Kriterien für oder gegen eine Endoprothese sind erstmals wissenschaftlich fundiert aufbereitet und zusammengefasst“, sagt Prof. Dieter C. Wirtz, DGOU-Präsident und Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Bonn. Die neue S3-Leitlinie ist jetzt abrufbar auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF).

Mit zunehmendem Alter verschleißt das Hüftgelenk. Man spricht dann von einer Coxarthrose. Der natürliche Alterungsprozess setzt dabei ab dem 30. Lebensjahr ein und nimmt mit steigendem Alter zu. Im Jahr 2018 erfolgten 239.209 Implantationen künstlicher Hüftgelenke1. Zahlen aus dem aktuellen Jahresbericht des Endoprothesenregisters Deutschland2 zeigen, dass das Alter für eine Hüftendoprothesen-Erstimplantation im Schnitt bei 72 Jahren liegt.

Zu Beginn der Coxarthrose sind die Symptome wie Schmerzen und Einschränkungen der Hüftbeweglichkeit und Alltagsfunktionen noch gering. Im frühen Krankheitsstadium können Medikamente wie Schmerzmittel und eine konservative Behandlung in Form einer Physiotherapie zur Linderung der Beschwerden angewendet werden. Doch wenn das nicht mehr reicht, wird der Leidensdruck für die  Patienten immer größer. Dann muss genau abgewogen werden, ob eine Operation sinnvoll sein kann.

„Der Prozess der Indikationsstellung folgt einem bestimmten Muster. Dieses Wissen und Handeln haben wir zusammengetragen und in Form eines Leitfadens formuliert“, sagt der verantwortliche Leitlinienkoordinator Prof. Klaus-Peter Günther, Geschäftsführender Direktor am UniversitätsCentrum für Orthopädie, Unfall- und Plastische Chirurgie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden.

Die AutorInnen haben klinisch relevante Fragestellungen zu den folgenden Themenkomplexen beantwortet und detailliert in der Leitlinie aufgeführt:
•    Diagnosesicherung
•    Leidensdruck der PatientInnen
•    Prüfung alternativer Therapiemaßnahmen
•    Kontraindikationen
•    Optimierung modifizierbarer Risikofaktoren
•    Einbindung des Patienten in die Entscheidungsfindung

Die 31 Empfehlungen der Leitlinie sollen ÄrztInnen bei der Einschätzung des Therapiebedarfs unterstützen, Gefahren und Risiken für die Patienten identifizieren, ausschließen beziehungsweise minimieren, zu einer besseren Aufklärung von PatientInnen sowie zu einer partizipativen Entscheidungsfindung zwischen ÄrztInnen und PatientInnen beitragen. In der Zusammenschau ermöglichen die genannten Punkte eine fundierte ärztliche Indikationsstellung und damit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zweckmäßigen Patientenversorgung.

Literatur:
1. Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE-Bund). Die 50 häufigsten Operationen der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. 2018.
2. Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) (2020) Jahresbericht 2020