Neue Selektivverträge in der Urologie

Der Paragraf 140a im fünften Band des Sozialgesetzbuches regelt Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Symbolbild: MQ-Illustrations

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) meldet den Abschluss neuer Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in seinem Fachgebiet.

Selektivverträge werden direkt zwischen Haus- oder Fachärzten, Krankenhäusern oder Medizinische Versorgungszentren und den Krankenkassen geschlossen. Der BvDU verhandelt die Vertragsbedingungen die Urologen individuell mit den Krankenkassen aus. Ziel ist es laut Berufsverband, flexibel auf die Erfordernisse einzugehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen. Der BvDU ist überzeugt, dass Selektivverträge im Zuge einer Patientensteuerung zunehmend eine Rolle spielen werden.

Aktuell konnte der BvDU folgende Verträge für Urologen schließen. Der bundesweite Vertrag zur besonderen Versorgung nach §140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost in der Onkologie („Rahmenvereinbarung Onkologie für Urologen in Berlin“) ebenfalls nach §140a SGB V, ermögliche besondere medizinische Leistungen für ambulant behandelte onkologische Patienten in Berlin, so der BvDU. In Baden-Württemberg besteht seit längerem der Vertrag zur Versorgung in dem Fachge-biet der Urologie gemäß § 140a SGB V mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK als Vollvertrag für die Versorgung in der Urologie.

Zudem läuft seit September 2025 ein Vertrag zur besonderen Versorgung in der Uro-Onkologie zur urologischen Vorsorge/Früherkennung. In diesem schließt sich die Lücke von Früherkennung und Vorsorge nach dem 18. Lebens- und vor dem 45. Lebensjahr. Der Vertrag beinhaltet eine urologische Vorsorge bzw. Früherkennung, wie sie ab dem 45. Lebensjahr auch in der gesetzlichen Vorsorge ähnlich stattfindet. Der Vertrag beinhaltet zusätzlich die Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten, wie Chlamydien und HPV und eine HPV-Impfaufklärung.