Newcastle-Disease-Virus: Verdacht bei Masthähnchen in Oberbayern

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Im Landkreis Mühldorf am Inn gibt es einen weiteren Verdachtsfall der Newcastle Disease in einem großen Betrieb. Die Behörden reagieren umgehend, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Wegen der Newcastle Disease (ND), einer hochansteckenden Geflügelkrankheit, droht in einem großen Masthähnchenbetrieb im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn der Tod von 30.000 Tieren.

In dem Betrieb in Neumarkt-Sankt Veit wurde offiziell der Verdacht auf Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt, wie ein Sprecher des Landratsamtes sagte. Die amtliche Bestätigung durch Laborproben lag zunächst aber noch nicht vor. 

Der Masthähnchenbetrieb wurde dennoch bereits am Montag entsprechend den tierseuchenrechtlichen Vorschriften gesperrt. Das Veterinäramt des Landratsamtes ordnete zugleich die erforderlichen Maßnahmen an.

„Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes“, hieß es in einer Mitteilung der Behörde.

Virus kann große Bestände dahinraffen

Um den Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Letztere erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal-Inn. Die indirekte Übertragung des Virus kann dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zufolge über Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder auch Personen erfolgen.

Newcastle-Virus: Für Menschen ungefährlich

Außerhalb der beiden Zonen gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt forderte dennoch alle Geflügelhalter auf, ihre Tierhaltung dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, sofern sie das nicht bereits getan haben. „Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich“, betonte die Behörde.

Das Newcastle-Disease-Virus kann große Bestände dahinraffen. Deshalb waren zu Wochenanfang bereits rund 100.000 Legehennen im Landkreis Erding getötet worden. Da Hühner und Puten besonders gefährdet sind, so das LGL, ist die Impfung dieser Tierarten rechtlich vorgeschrieben. Das LGL weist jedoch darauf hin, dass auch andere Vogelarten sich mit APMV-1 infizieren und an ND erkranken können. Tritt die Krankheit auf, ist die Keulung der Tiere in dem betreffenden Betrieb rechtlich vorgeschrieben.

Weiterführende Informationen:

Mitteilung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, die u. a. eine Übersichtskarte der Schutz-und Überwachungszone, eine Auflistung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und die Kontaktadresse des zuständigen Veterinäramtes einhält:

26-03-03_Newcastle-Krankheit_Verdacht_Neumarkt-Sankt_Veit_für_Web.pdf

Informationen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Newcastle-Krankheit:

Newcastle Krankheit (ND, atypische Geflügelpest) – Seuchenlage in Bayern

Weitere Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts:

Newcastle-Krankheit in Brandenburg – Impfstatus überprüfen – Biermann Medizin

Mitteilung der Bundestierärztekammer e. V.:

BTK zur Newcastle Disease – Biermann Medizin