Newcastle-Krankheit breitet sich auf Geflügelhöfen aus

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Jahrzehntelang war sie verschwunden. Nun breitet sich die Newcastle-Krankheit wieder unter Geflügel aus. In Brandenburg sind bisher zwei Betriebe betroffen, in Bayern sechs. Behörden sehen eine erhebliche Gefahr – auch für besondere Vogelhaltungen wie Zoos. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstreicht die Bedeutung der Impfung und zeitnaher Testung kranker und verendeter Vögel zur Früherkennung. Menschen könnten in seltenen Fällen bei Kontakt eine Bindehautentzündung entwickeln, so das FLI, immungeschwächte Personen seien mehr gefährdet. Bei anderen Tieren seien bisher keine Fälle bekannt.

Acht bestätigte Ausbrüche der Newcastle-Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern beunruhigen Veterinärbehörden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sieht eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos, auch in Verbindung mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe.

Personen- und Warenverkehr streng reglementieren

„Die Aufmerksamkeit sollte unbedingt sehr hochgehalten werden“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. „In den Betrieben sollte ein besonderes Augenmerk auf einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr gelegt werden. Hinzu kommen neben Pflichtimpfungen alle Maßnahmen der Früherkennung wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere.“

Ende Februar hatte das FLI über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Inzwischen gab es in dem Bundesland einen zweiten bestätigten Fall sowie sechs weitere im bayerischen Landkreis Erding bei München. Weitere Verdachtsfälle würden geprüft, sagte der Sprecher, ohne Einzelheiten zu nennen. Bis Mittwochvormittag seien rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet worden, teilte die Pressestelle mit. 

Ausbrüche auch in Polen, Tschechien und der Slowakei

Die sehr ansteckende Newcastle-Krankheit trägt wegen der ähnlichen Symptomatik wie die Vogelgrippe/Geflügelpest auch die Bezeichnung „atypische Geflügelpest“.

Der Erreger, das Newcastle-Disease-Virus (NDV), könne vermutlich prinzipiell alle Vögel infizieren, hieß es vom FLI.

Bei anderen Tieren seien bisher keine Fälle bekannt – außer bei Menschen: „Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich, und bleibt zumeist lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt“, schreibt das FLI. Allerdings seien einzelne tödliche Fälle bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem beschrieben. 

Das FLI verweist aktuell auch auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei. Hinweise auf eine flächige Ausbreitung von aggressiven NDV-Varianten in Wildvögeln gab es demnach zumindest bis Ende voriger Woche nicht – im Gegensatz zu den gleichzeitig in Deutschland auftretenden hochpathogenen Vogelgrippeviren.

Impfpflicht in Deutschland: „Geimpfte Tiere sind schwerer zu infizieren“

Unabhängig von der Bestandsgröße müssen Hühner und Puten einen Impfschutz gegen die Newcastle-Krankheit aufweisen, auch in Kleinsthaltungen. Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern gebe es in Deutschland eine Impfpflicht gegen NDV.

Zwar könnten sich auch geimpfte Tiere infizieren, heißt es. Aber:

„Geimpfte Tiere sind schwerer zu infizieren, scheiden weniger Virus aus und dies über einen kürzeren Zeitraum. Wenn Krankheitszeichen auftreten, sind sie geringer ausgeprägt.“ Weil die Schutzwirkung von Impfungen für einzelne Tiere lückenhaft sein könne, sei die Keulung betroffener Bestände sinnvoll. „In der Fläche hat sich die Kombination von Impfung und Tötung betroffener Bestände als wirksam erwiesen, die Erkrankung zurückzudrängen“, betonte das FLI.

Brandenburg

In Brandenburg handelt es sich bei dem zweiten betroffenen Betrieb um einen Legehennen-Bestand im Landkreis Dahme-Spreewald mit etwa 375.000 Tieren, wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft in Potsdam mitteilte. Das Veterinäramt wurde unverzüglich informiert; der Bestand ist gesperrt. Zuvor waren dort mehr Tiere als sonst gestorben, zudem ging die Legeleistung zurück. 

Zuerst betroffen war ein Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree. 

In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen.

Errichtung von Schutzzonen

Alle erforderlichen Maßnahmen werden nun mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises angeordnet – darunter die Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern.

Nach dem ersten Ausbruch hatte das Ministerium bereits auf die Impfpflicht gegen die Seuche hingewiesen. Die vorgeschriebene Impfung bei Hühnern und Puten sei ein bedeutsamer Schutz, auch für Hobbyhaltungen.

FLI zum Newcastle-Disease-Virus

WOAH, FAO und NRL für ND | Friedrich-Loeffler-Institut

FLI zum Ausbruch in Brandenburg

Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg – erster Fall nach 30 Jahren | Friedrich-Loeffler-Institut

Mitteilung der Bundestierärztekammer e. V.:

BTK zur Newcastle Disease – Biermann Medizin