Newcastle-Krankheit in Bayern: Fast 40.000 Legehennen betroffen

(Symbolbild) Foto: © RitaE – pixabay.com

Auf einem Geflügelhof im Kreis Erding in Bayern ist die Newcastle-Krankheit nachgewiesen worden – eine Erkrankung des Geflügels, die leicht mit der Vogelgrippe verwechselt werden kann. Die Keulung von zehntausenden von Tieren ist unvermeidlich.

In einem Agrarbetrieb im oberbayerischen Landkreis Erding müssen fast 40.000 Legehennen getötet werden, nachdem in dem Bestand die Newcastle-Krankheit festgestellt worden war. Das teilte das Landratsamt mit. Die Tötung sollte tierschutzgerecht am Freitag in dem betroffenen Stall erfolgen, sagte ein Sprecher. 

Das Friedrich-Löffler-Institut hatte zuvor den Ausbruch der Seuche in dem Bestand zweifelsfrei festgestellt. Um den gesperrten Hof wird im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone sowie im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone errichtet. 

Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Viruserkrankung, ist für den Menschen unbedenklich. Das Krankheitsbild beim Geflügel ähnelt dem der Vogelgrippe.

In Deutschland gilt für die Newcastle-Krankheit eine Impfpflicht für Hühner und Puten. Dieser müssen auch Hobbyhalter nachkommen, wie die Bundestierärztekammer in einer Mitteilung betont.

Pflichtimpfung bleibt zentrale Säule der Prävention

Die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ist in Deutschland für Geflügel verpflichtend und flächendeckend vorgeschrieben, so der Bayerische Bauernverband (BBV). Sie ist ein wesentlicher Baustein zur Seuchenprävention und trägt maßgeblich dazu bei, größere Ausbruchsgeschehen zu verhindern.

Detaillierte Informationen zu Erreger, Krankheitsbild, Übertragungswegen und rechtlichen Vorgaben stellt das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Internetseite bereit. Weiterführende Informationen zu Krankheitsbild, Erreger, Maßnahmen sind beim Landesamt für Gesundheit (LGL)  zu finden, wie der BBV informiert.

BBV ruft zu konsequenter Biosicherheit auf

Der BBV appelliert an alle Geflügelhalter, ihre betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu überprüfen und strikt einzuhalten. Die Anforderungen entsprächen, wie der BBV schreibt, weitgehend denen bei der Vogelgrippe – insbesondere hinsichtlich Stallhygiene, Zugangsbeschränkungen und Schutz vor indirekten Einträgen. Der BBV steht im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und wird über die weitere Entwicklung informieren.

Mitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Newcastle-Krankheit:

Newcastle-Krankheit in Brandenburg – Impfstatus überprüfen – Biermann Medizin