Newcastle-Krankheit – Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich3. März 2026 (Symbolbild) Foto: © daphnusia – stock.adobe.com Da die Newcastle-Krankheit ganze Hühner und Putenbestände dahinraffen kann, muss nach dem Nachweis des Erregers im Landkreis Erding zum Schutz der umliegenden Geflügelbestände eine Ausbreitung verhindert werden. Die Behörden weiten darum die Schutz- und Überwachungszone aus. Als weitere Schutzmaßnahme führen sie großflächig Kontrollen durch. Für die Newcastle-Krankheit besteht in Deutschland Impfpflicht. Die Behörden haben nach dem Ausbruch der Newcastle Disease (ND), so der englische Name der Erkrankung, auf einer großen Hühnerfarm im Landkreis Erding 100.000 Legehennen töten lassen. Zusätzlich vergrößerten sie die bereits am vergangenen Freitag eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen, wie das Landratsamt Erding mitteilte. Um einer Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken, sollen nun in der engeren Schutzzone sämtliche 120 Bauernhöfe und Betriebe kontrolliert werden, auf denen Hühner gehalten werden. Auch in der größeren Überwachungszone sollen laut einer Mitteilung des Landkreises Erding weitere Betriebe seitens des Veterinäramtes in den kommenden Tagen in Augenschein genommen und ggf. beprobt werden. Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten Das erstmalige Auftreten dieser seit 1996 in Deutschland bei Geflügel getilgten Seuche sollte Anlass für alle Geflügelhalter sein, die Pflichtimpfung gegen die Newcastle-Krankheit in Ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Viruseintrags senken. Besonderes Augenmerk sei dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen zu legen, wie das FLI anmerkt. Wichtig bleibe eine gesteigerte Aufmerksamkeit. So solle auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf die Newcastle-Krankheit eingeleitet werden, um einen Ausbruch so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können. In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5, als Vogelgrippe bekannt, bestehe aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen (Zoo). Die Newcastle-Krankheit verbreitet sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Darauf weist auch die Bundestierärztekammer (BTK) hin. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche im Nachbarland Polen seit September 2024 bleibe die Lage angespannt, wie die BTK betont. Sie unterstreicht, dass frühzeitiges Handeln entscheidend ist, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Tötung der Tiere bei Ausbruch der Newcastle-Krankheit vorgeschrieben Auf der Hühnerfarm war vergangene Woche die Newcastle-Krankheit festgestellt worden, eine auch als „atypische Geflügelpest“ bekannte Virusinfektion, die Hühner und Puten befällt. Der Erreger ist unter dem Kürzel APMV-1 bekannt. Tritt die Newcastle-Krankheit auf, ist die sogenannte Keulung der Tiere in dem betreffenden Betrieb rechtlich vorgeschrieben. Landesamt: Für Menschen ungefährlich Für Menschen ist der Erreger laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nicht gefährlich. Die Überwachungszone liegt zum größten Teil im Landkreis Erding, ein sehr viel kleinerer Teil ist in den Nachbarkreisen Landshut und Freising. Das Erdinger Landratsamt rief Geflügelhalter auf, sich beim örtlichen Veterinäramt zu melden, wenn sie bei ihren Tieren Zeichen einer Erkrankung feststellen. Die Newcastle Disease ist nicht identisch mit der landläufig als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest, kann jedoch ebenso große Bestände dahinraffen. Außerdem besteht in Deutschland eine Impfpflicht für die Newcastle-Krankheit. Für die Diagnosestellung ist laut LGL immer ein Erregernachweis notwendig. Es können Kotproben, Kloaken- oder Trachealtupfer (unter Verwendung von für die Virologie geeigneten, kommerziellen Tupferentnahmesystemen) und ganze Tierkörper von kürzlich verendeten oder getöteten Tieren eingesandt werden. Außerdem weist das LGL darauf hin, dass während des Transports auf Kühlung zu achten ist. Informationen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Newcastle Krankheit (ND, atypische Geflügelpest) – Seuchenlage in Bayern Weitere Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: Newcastle-Krankheit in Brandenburg – Impfstatus überprüfen – Biermann Medizin Mitteilung der Bundestierärztekammer e. V.: BTK zur Newcastle Disease – Biermann Medizin
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