Newcastle-Krankheit in Brandenburg – Impfstatus überprüfen

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Am Freitag, den 20. Februar 2026, wurde in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg die meldepflichtige „atypische Geflügelpest“ oder „Newcastle-Krankheit (ND)“ nachgewiesen. Dies sollte Anlass für alle Geflügelhalter sein, die Pflichtimpfung gegen ND in Ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und, wenn notwendig, zeitnah aufzufrischen. Darauf weist das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in einer Kurzmitteilung hin.

In einer Herde mit sechs Wochen alten Tieren wurde eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet. In zwei älteren, wiederholt gegen ND geimpften Putenherden desselben Betriebs, wurden dagegen keine klinischen Anzeichen festgestellt. Der gesamte Betrieb mit insgesamt fünf Herden wurde am Folgetag geräumt, wie das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit erklärt.

Hiesiges ND-Virus zeigt hohen Verwandtschaftsgrad zu ND-Viren von Ausbrüchen in Polen

Weiterführende virologische Untersuchungen charakterisieren das ND-Virus dieses Betriebes als Genotype VII.1.1.

Das ND-Virus in Brandenburg weise damit einen hohen Verwandtschaftsgrad zu ND-Viren von Ausbrüchen in Polen auf, so das FLI.

Epidemiologische Untersuchungen zur möglichen Eintragsursache sind durch die Landesbehörden eingeleitet.

Impfstatus bei Hühner- und Putenbeständen überprüfen

Das erstmalige Auftreten dieser seit 1996 in Deutschland bei Geflügel getilgten Seuche sollte Anlass für alle Geflügelhalter sein, die Pflichtimpfung gegen ND in Ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Viruseintrags senken, empfiehlt das FLI. Besonderes Augenmerk sei dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen zu legen.

Im Zweifelsfall: Laboruntersuchung auf ND einleiten – auch in ND-geimpften Betrieben

Wichtig bleibe eine gesteigerte Aufmerksamkeit. So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden. Dies sei erforderlich, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.

In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 („klassische Geflügelpest“) besteht aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen (Zoo), wie das FLI betont.