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Liebe Leserinnen und Leser,
multiresistente Erreger stellen Intensivstationen in Deutschland seit Jahren vor wachsende Herausforderungen. Die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums ist komplex und hängt von zahlreichen erreger- und patientenbezogenen Faktoren ab. Orientierung soll die neue S3-Leitlinie zur „Antibiotikatherapie schwerer Infektionen mit multiresistenten Bakterien“ geben. Ziel ist es, die Heilungschancen betroffener Patienten zu verbessern und zugleich die verfügbaren Reserveantibiotika verantwortungsvoll einzusetzen.
Auf diese Weise könnten möglicherweise auch schwere Pneumonien und im schlimmsten Fall ein sekundäres akutes Atemnotsyndrom (ARDS) verhindert werden. Dieses lässt sich mitunter nur noch mittels extrakorporaler Membranoxygenierung (ECMO) behandeln – und selbst dann ist die Prognose oft ungünstig. Ob eine Bauchlagerung die Überlebenschancen von ARDS-Patienten unter ECMO verbessern kann, soll eine neue bundesweite, multizentrische Studie klären. Während die Bauchlage bei ARDS-Patienten ohne ECMO bereits zum klinischen Standard gehört, ist ihre Wirksamkeit unter ECMO bislang nicht eindeutig geklärt.
Ganz allgemein gestärkt werden soll die klinische Forschung zur Intensivmedizin durch eine bundesweite Forschungsinfrastruktur an allen 37 deutschen Universitätskliniken. Diese haben im Rahmen des Netzwerks Universitätsmedizin nun ein nationales Studiennetzwerk für Intensivmedizin gegründet, das die standortübergreifende Durchführung großer klinischer Studien ermöglichen soll. Ein besonderer Forschungsfokus des Netzwerks liegt auf akuten Organdysfunktionen.
Ganz praktische Tipps gibt der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten für schwangere und stillende Ärztinnen im OP: Mit aktualisierten Empfehlungen zum Arbeitsliste und einer „Checkliste Schwangerschaft“.
Bis es zu einer praktischen Umsetzung von einem Screening auf Mangelernährung in allen deutschen Kliniken kommt, wird es wohl noch dauern, aber ein erster Grundstein dafür ist gelegt, denn ein solches wurde kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nun liegt der Ball beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieser muss bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie für Krankenhäuser erarbeiten. Was diese konkret enthalten soll, lesen Sie im entsprechenden Beitrag.
Einen guten Start in die Woche wünscht
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