39.1/2024

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„Nutzen-Risiko-Bilanz“ hormoneller Verhütungsmethoden rückt mehr in den Fokus

Rund sechs Millionen Frauen in Deutschland verhüten mit der „Pille“. Orale hormonelle Kontrazeptiva sind höchst effektiv. Jedoch sind insbesondere junge Frauen inzwischen skeptischer gegenüber Hormonen und wägen Risiken gegenüber Nutzen genauer ab1.

Wie jedes Arzneimittel hat auch eine Antibabypille teilweise unerwünschte Nebenwirkungen. Eine seit langem bekannte, seltene Nebenwirkung der kombinierten oralen Kontrazeptiva (KOK) sind venöse Thromboembolien (VTE). Dies kann ein Risiko darstellen, denn die Folgen können lebensbedrohlich sein und erfordern eine schnelle Behandlung. Bei Frauen im gebärfähigen Alter ist das Risiko für eine VTE insgesamt niedrig, kann jedoch durch hormonelle Kontrazeptiva (HK) – je nach Konzentration des Östrogens und der Art und des Anteils an Gestagen – erhöht werden. Risiken von hormonellen Verhütungsmethoden werden öffentlich stärker thematisiert und führen bei Patientinnen zu einer bewussteren Entscheidung für risikoärmere Präparate.

Das Thromboserisiko der KOKs wurde in einem Risikobewertungsverfahren auf europäischer Ebene bereits 2013 erneut untersucht. Daraufhin erfolgte auf nationaler Ebene ab Januar 2014 eine Umsetzung der Beschlüsse der Europäischen Kommission zur Risikominimierung.

Medizinische Risikobewertung und Leitlinien4
In der aktuellen DGGG S3-Leitlinie zur hormonellen Empfängnisverhütung wird stark empfohlen, bei der Verordnung von KOKs die Präparate von Pillen der 2. Generation zu bevorzugen.

Das Risiko für das Auftreten einer VTE bei Anwenderinnen verschiedener KOKs wurde in zahlreichen Studien untersucht. In der Gesamtschau der Daten ergab sich als Fazit, dass Präparate, die Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat enthalten, mit dem geringsten Risiko verbunden sind. Wie bei allen Arzneimitteln soll die Verordnung nach sorgfältiger Erhebung der Eigen- und Familienanamnese bezüglich einer VTE erfolgen. Einige Faktoren geben dem Gynäkologen oder der Gynäkologin wertvolle Hinweise für die Entscheidung zu einem geeigneten Präparat. Dazu gehören vor einer Verordnung Angaben zu:

  • Lebensalter
  • Body-Mass-Index (BMI)
  • Rauchen
  • Bestehende oder absehbare Immobilität oder geplante Operationen
  • Familiäre Vorbelastungen

Pillen der 2. Generation mit hoher kontrazeptiver Sicherheit bei geringerem Risiko
Mit Leios® und Femigoa® bietet Pfizer zwei Pillen der 2. Generation mit den Wirkstoffen Levonorgestrel (100 µg bzw. 150 µg) und Ethinylestradiol (20 µg bzw. 30 μg) für die orale Kontrazeption. Beide Präparate bieten eine hohe kontrazeptive Sicherheit bei geringer, minimal unterschiedlicher Dosierung. Präparate der 2. Generation mit Levonorgestrel besitzen ein geringeres Risiko für VTE im Vergleich zur neueren Pillen-Generation.5 Pfizer unterstützt Ärzte und Ärztinnen in ihrem Praxisalltag mit unterschiedlichen Materialen und Infos.

Materialien zu Leios®

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Was bedeutet 2. Generation? Die Angabe der Generation bezieht sich auf den Zeitpunkt der Markteinführung der verwendeten Gestagene. Die Entwicklung von Zwei- und Dreiphasen-Präparaten erfolgte aus dem Bestreben, den physiologischen Zyklus nachzuahmen3. Bei diesen sogenannten KOKs variieren die Sexualhormone mit Östrogen- und Gestagen-Gehalten an einzelnen Einnahmetagen. Pillen der 2. Generation enthalten als Gestagene Levonorgestrel oder Norethisteron sowie als Östrogen 20 – 30 µg Ethinylestradiol. Zu den Kombinationspräparaten gehört auch die Mikropille mit zwei synthetisch hergestellten Sexualhormonen (Östrogen und Gestagen). Die neueren Antibabypillen werden auch als Pillen der 3. und 4. Generation bezeichnet. Sie enthalten die Gestagene Gestoden, Desogestrel, Dienogest, Drospirenon, Chlormadinon oder Nomegestrol.

Referenzen:

1 Deutsches Ärzteblatt. Junge Frauen verzichten immer häufiger auf die Pille. Erreichbar unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153584/Junge-Frauen-verzichten-immer-haeufiger-auf-die-Pille, aufgerufen August 2024

2 Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ). Schöne Gefahr?. DAZ 2016, Nr. 6, S. 46. Erreichbar unter https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2016/daz-6-2016/schoene-gefahr, aufgerufen August 2024

3 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Venöse Thromboembolien und kombinierte hormonale Kontrazeptiva. Erreichbar unter https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Themendossiers/Kombinierte-hormonale-Kontrazeptiva/KOK.html, aufgerufen August 2024

4 AWMF e. V. S3-Leitlinie der DGGG zur hormonellen Empfängnisverhütung. AWMF-Registernummer 015/015. September 2020. Erreichbar unter https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-015l_S3_Hormonelle_Empfaengnisverhuetung_2020-09.pdf, aufgerufen August 2024

5 Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Fachausschuss der Bundesärztekammer. Rote-Hand-Brief Kombinierte hormonale Kontrazeptiva. September 2021. Erreichbar unter https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit
/RHB/Archiv/2021/20210930.pdf
, aufgerufen September 2024