Nordrhein-Westfalen: Förderung für Hebammenkreißsäle auch in 2026

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt die Förderung für den Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsälen in nordrhein-westfälischen Geburtskliniken auch im Jahr 2026 fort.

Seit 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bereits 56 der insgesamt 120 Geburtskliniken dabei unterstützt, einen Hebammenkreißsaal einzurichten. Dafür wurden Landesmittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Nachfrage in den Vorjahren setzt das MAGS die Förderung weiter fort, so dass alle Geburtskliniken, die einen Hebammenkreißsaal einrichten wollen, gefördert werden können.

„Gesunde Schwangere, die sich eine natürliche Geburt mit möglichst wenig Interventionen wünschen, können den Geburtsprozess so selbst bestimmt wie möglich erleben, wobei im Notfall die Versorgungsstruktur der Klinik zur Verfügung steht. Auch den Hebammen bietet das Betreuungsangebot attraktive Arbeitsbedingungen: Durch die vorgesehene Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt können sie den natürlichen Geburtsprozess mit Ruhe, Respekt und Fachwissen begleiten“, betont NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Über die Förderung können spezifische Schulungen für das Personal im Kreißsaal finanziert werden wie beispielsweise Trainings zur Versorgung von Geburtsverletzungen, Fortbildungen zur Messung und Auswertung der fetalen Herzfrequenz und der Wehentätigkeit (CTG) sowie gemeinsame Workshops für Hebammen und Ärzte. Außerdem können über die Förderung Sachausgaben unter anderem für Geburtshocker oder Halteseile finanziert werden. Die Fördersumme pro Klinik beträgt einmalig maximal 25.000 Euro, informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Hintergrundinformationen

Der Hebammenkreißsaal ist ein Betreuungskonzept, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzen soll. Gesunde Schwangere, die nach unauffälligem Schwangerschaftsverlauf eine unkomplizierte Geburt erwarten können, werden dort während der Geburt eigenverantwortlich von Hebammen betreut. Das Versorgungsmodell unterstützt Frauen in ihrem Wunsch nach einer intensiven Betreuung und interventionsarmen Geburt aus eigener Kraft.

Durch das Konzept werden laut Ministerium nachweislich die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Hebammen verbessert sowie die Arbeitszufriedenheit der Hebammen gestärkt. Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind die von Hebammen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiteten Kriterienkataloge zur Aufnahme und Weiterleitung der Frauen in die ärztliche Betreuung sowie die kontinuierliche, selbstständige Betreuung durch erfahrene Hebammen während der Geburt, heißt es weiter.

Eine durch das MAGS geförderte Studie aus dem Jahr 2019 (aktualisiert August 2020) kam zu dem Ergebnis, dass das Versorgungsmodell sicher ist und positive Auswirkungen auf den Geburtsverlauf hat (siehe: “Medizinische Sicherheit des Versorgungskonzepts hebammengeleiteter Kreißsaal: Eine retrospektive Kohortenstudie am Zentrum für Geburtshilfe des Universitätsklinikums Bonn“).