Notfallmedizinische Fachgesellschaften warnen vor Scheitern dringender gesundheitspolitischer Reformen20. November 2024 Felix Walcher (l., Foto: Uniklinik Magdeburg) und Martin Pin (Foto: DGINA) Nach dem Ampel-Aus appellieren DIVI und DGINA an die Bundestagsfraktionen sowie die Länder im Bundesrat, „wichtige gesundheitspolitische Gesetze noch vor der Auflösung des Parlaments zu verabschieden“. Dazu gehörten der Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung“ (NotfallG) aber auch das bereits vom Bundestag verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Der Status quo der Notfallversorgung in Deutschland ist nicht bedarfsgerecht und muss dringend in allen Sektoren umfassend reformiert werden“, erklärt Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Prof. Felix Walcher. Der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg macht unmissverständlich deutlich, dass die Verabschiedung der Notfallreform und der Reform des Rettungsdienstes auch – oder gerade – in diesen krisenreichen Zeiten zwingend notwendig ist. Der Chefarzt der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme am Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), Martin Pin, warnt zudem: „Ein Scheitern dieser Gesetzesvorhaben birgt die Gefahr der Stagnation. Das können wir uns in der jetzigen Situation nicht leisten!“ Und ergänzt: „Die bereits weit fortgeschrittenen Gesetzesvorhaben haben das Potenzial, die Krankenhausplanung, die Notfallversorgung und den Rettungsdienst nachhaltig und positiv im Sinne einer guten Versorgung zu reformieren. Damit könnten wir der dringend notwendigen koordinierten Verzahnung dieser Bereiche einen großen Schritt näherkommen.“ Auf der Kippe: KHVVG am Freitag im Bundesrat, NotfallG sollte dort im Dezember beraten werden Die erste Lesung zum Gesetz der Notfallreform hatte am 9. Oktober im Bundestag stattgefunden. Im Rahmen der Anhörung von Berufsverbänden und Einzelsachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 6. November schien bereits ein parteiübergreifender Konsens mit den Fachvertretern erzielt worden zu sein. Danach sollte das Gesetz nach zweiter und dritter Lesung am 15. November verabschiedet und am 20. Dezember dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist derzeit offen. Das KHVVG hingegen wird bereits am kommenden Freitag, dem 22. November, im Bundesrat beraten. Sollte es keine Mehrheit finden und ein Vermittlungsausschuss einberufen werden, gilt das gesamte Gesetzgebungsverfahren mit Blick auf Neuwahlen als so gut wie gescheitert. Damit stehen beide Vorhaben auf der Kippe. „Eine solche Verzögerung können wir uns aber nicht leisten, wenn wir bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in unserem Land vorankommen wollen“, macht DIVI-Präsident Walcher deutlich. Zielorientiertes Handeln im Sinne der Gesellschaft: Fachgesellschaften fordern Sicherheit für medizinische Teams und die Patienten „Parteipolitisches Taktieren ist hier fehl am Platz und im Sinne der uns anvertrauten Patienten kontraproduktiv“, so Walcher weiter. „Ich appelliere daher an die Verantwortung und Entscheidungskraft der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, denn alle an der Notfallmedizin beteiligten Fachgesellschaften sind sich einig: Jetzt sind die Politiker aller Fraktionen und ihr zielorientiertes Handeln gefragt.“ Alle an der Notfallversorgung beteiligten Strukturen würden jetzt konkrete Informationen zum weiteren politischen Vorgehen brauchen, fordert entsprechend DGINA-Präsident Martin Pin. „Jetzt ist nicht die Zeit für parteipolitisches Kalkül. Es geht um die Sicherstellung einer guten notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung. Ein so hohes Gut wie die akute Versorgung im medizinischen Notfall muss zu jeder Zeit und in ganz Deutschland gewährleistet sein.“ Die Vertreter beider Fachgesellschaften zeigen sich deshalb einig: Hier könne und müsse die Politik – gerade in der aktuell schwierigen Konstellation und noch vor den Neuwahlen – verantwortungsbewusst handeln.
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