NRW fördert Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe

Drogenkonsumräume, wie sie beispielsweise von der Stadt Köln angeboten werden, ermöglichen einen risikominimierenden Konsum illegaler Drogen außerhalb der Öffentlichkeit. (Foto: © Stadt Köln)

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die niedrigschwellige Suchthilfe für schwer drogenabhängige Menschen weiter stärken. Darum unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Einrichtungen wie Drogenkonsumräume und Kontaktstellen in diesem Jahr mit 420.000 Euro.

Mit der Förderung reagiert die Landesregierung auch auf das veränderte Konsumverhalten drogenabhängiger Menschen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit, das zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Betroffenen führt: Die gleichzeitige Einnahme mehrerer unterschiedlicher Substanzen wie Heroin, Kokain und Amphetamine sowie der zunehmende Crack-Konsum führen zu einem zusätzlichen Hilfebedarf der drogenabhängigen Menschen. Insgesamt stehen für die Förderung der niedrigschwelligen Suchthilfe in diesem Jahr 420.000 Euro zur Verfügung.

„Wir bekommen aus der Szene gespiegelt, dass die Einrichtungen vor immer größeren Herausforderungen stehen. Mit der Förderung helfen wir ihnen, damit sie adäquate Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen und die drogenabhängigen Menschen außerdem gezielt mit Angeboten der Wundversorgung oder der Körperpflege unterstützen können“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Je nach Bedarf können die Einrichtungen mit der Förderung bauliche Veränderungen oder auch Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise neue Notschlafbetten finanzieren. Außerdem kann die Förderung auch für Mitarbeiterschulungen wie zum Beispiel Deeskalationstrainings oder Erste-Hilfe-Kurse eingesetzt werden.

Hintergrund

Der Förderaufruf ist Teil der Strategie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Reduzierung von Drogentodesfällen und zum Umgang mit Drogenkonsum in Nordrhein-Westfalen. Dafür wurde vom Gesundheitsministerium unter anderem eine Studie zur Drogenszene in Nordrhein-Westfalen gefördert, die erstmals einen systematischen Einblick in der Substanzkonsum ermöglicht hat.

Außerdem steht das Gesundheitsministerium in engem Austausch mit Akteuren aus den Systemen der Suchthilfe und Suchtselbsthilfe, der Freien Wohlfahrt, der Polizei sowie der kommunalen Vertretungen.

Unabhängig von den Angeboten für schwer drogenabhängige Menschen bleibt die Prävention weiterhin oberstes Ziel der Landesregierung, damit es gar nicht erst zu Konsum und Abhängigkeit kommt. So werden beispielsweise mit der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ mit interaktiven und vielfältigen Angeboten vor allem junge Menschen für ein suchtfreies Leben sensibilisiert.

Für die Förderung antragsberechtigt sind die Träger von Drogenkonsumräumen sowie Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe, wie zum Beispiel Kontaktläden in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege oder Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Gesundheitsministerium entscheidet nach der Reihenfolge der vorliegenden vollständigen Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Prioritätsprinzip („Windhundprinzip“).