NRW: Reanimationsunterricht an Schulen wird verpflichtend

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Ab dem Schuljahr 2026/27 wird Reanimationsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig mit den Grundlagen der Wiederbelebung vertraut zu machen.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnern und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht. Das gab das nordrhein-westfälische Schulministerium am Dienstag bekannt. Mit der Kooperationsvereinbarung sollen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das lebensrettende Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ erlernen. Die Kooperationsvereinbarung baut auf dem von 2017 bis 2022 durchgeführten Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ auf.

90 Minuten Schulung

Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten soll. Dazu sollen rund 2100 Schulen mit jeweils zehn Reanimationspuppen ausgestattet werden. Die Schulung der entsprechenden Lehrkräfte beginne bereits im September, heißt es vom Schulministerium. Sie erfolge anhand von Schulungsvideos und Unterrichtsmaterialien der Projektpartner und kann durch Präsenzfortbildungen ergänzt werden.

Um die Maßnahme umzusetzen, sei man auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem medizinischen Bereich angewiesen, erklärt das Schulministerium. „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten“, hob Feller hervor. „Wir wollen, dass Prüfen – Rufen – Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“

„Entscheidung wird viele Menschenleben retten“

Die Kooperationspartner waren hocherfreut über die Entscheidung, den Reanimationsunterricht verpflichtend an NRW-Schulen einzuführen. Laut Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der Stiftung Universitätsmedizin Münster, werde damit „ein lang gehegter Traum nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit“.

„Die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem Lebensbezug“, unterstrich Christina Tillmann, Vorständin der kooperierenden ADAC-Stiftung.

Prof. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, sieht in der Vereinbarung einen „wichtigen Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung“. Universitätsprofessor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, ist überzeugt, die Entscheidung werde dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.

Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, hofft, mit dem Projekt „eine Generation, die im Notfall mutig handelt“ zu schaffen.

Partner in alphabetischer Reihenfolge

  • ADAC Stiftung,
  • Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit
  • Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten
  • Björn-Steiger-Stiftung,
  • BKK-Landesverband NORDWEST
  • Deutsche Herzstiftung
  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Deutscher Rat für Wiederbelebung
  • Deutsches Rotes Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
  • Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
  • Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf
  • Franziskus Hospital Bielefeld
  • Stiftung Universitätsmedizin Münster
  • Unfallkasse NRW
  • Universitätsklinikum Köln
  • Universitätsklinikum Münster

(ah/BIERMANN)