NRW setzt Förderung zur Einrichtung von Hebammenkreißsälen fort23. Februar 2023 Bild: © Kzenon – stock.adobe.com Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Förderung zur Einrichtung von Hebammenkreißsälen in den nordrhein-westfälischen Kliniken bis Ende des Jahres 2024 verlängert. Die Einrichtung eines Hebammenkreißsaals wird weiterhin mit bis zu 25.000 Euro je Klinik gefördert. In Nordrhein-Westfalen bieten derzeit 27 von 132 Kliniken das Konzept Hebammenkreißsaal an. Damit wird in mehr als jeder fünften geburtshilflichen Abteilung in Nordrhein-Westfalen ein hebammengeleiteter Kreißsaal vorgehalten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Hebammenkreißsäle tragen nachweislich zu positiven Rahmenbedingungen in Kreißsälen bei. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der klinischen Versorgung. Allein im letzten Jahr sind in Nordrhein-Westfalen 19 Hebammenkreißsäle entstanden. Mit der neuen Förderphase machen wir einen weiteren großen Schritt, um die Versorgung von Schwangeren in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern.“ Die Einrichtung von Hebammenkreißsälen wird in Nordrhein-Westfalen seit 2021 gefördert. Damit ermöglicht das Land Nordrhein-Westfalen geburtshilflichen Abteilungen, den Hebammenkreißsaal als ergänzendes Angebot in vorhandenen Räumlichkeiten anzubieten. Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind die von Hebammen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiteten Kriterienkataloge zur Aufnahme und Weiterleitung der Frauen in die ärztliche Betreuung sowie die kontinuierliche, selbstständige Betreuung durch erfahrene Hebammen während der Geburt.
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