OcuNet: Das Rad der Intersektoralen Versorgung muss nicht neu erfunden werden9. November 2018 Illustration: © John Takai – Fotolia.com Zur Stärkung der Intersektoralen Versorgung fordert der OcuNet Verbund, bewährte Versorgungslösungen auszubauen, statt neue zu schaffen. Das Rad müsste nicht neu erfunden werden, meint OcuNet, stattdessen sollte erfolgreichen Modellen “mehr Schwung” verliehen werden. „Das Vorhaben, die intersektorale Versorgung zum Wohl von Patienten weiter zu verbessern, ist sinnvoll und sollte beherzt vorangetrieben werden. Doch zu vielen Ideen, die das neue Gutachten zu ‚Intersektoralen Gesundheitszentren (IGZ)‘ entwickelt, gibt es bereits umgesetzte Blaupausen, die wir in vergleichbarer Terminologie ‚Intersektorale Facharztzentren (IFZ)‘ nennen. Wir würden uns deshalb freuen, wenn man sich auf bewährte Versorgungslösungen bezieht und sie in der Versorgung fördert”, kommentiert Dr. Jörg Koch, Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes, das IGZ-Gutachten der Universität Bayreuth. In Auftrag gegeben hatte es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).* Koch würdigte Nähe dieses Gutachtens zum IFZ-Konzept. Augenärztliche IFZ im OcuNet Verbund stellten seit vielen Jahren die gesamte Versorgungsbandbreite von ambulanter Grund- und Spezialversorgung bis hin zu stationärer Versorgung sicher. IGZ dagegen seien erst einmal “nur ein Vorschlag vom Reißbrett”. IFZ, die in verschiedenen Fachrichtungen etabliert seien, versorgten bereits regelhaft ihre Patientinnen und Patienten sektorübergreifend. Wurzeln in der ambulanten Versorgung Die IFZ mit Wurzeln in der ambulanten Versorgung, so erläutert der OcuNet Verbund, betreuen ihre Patienten umfassend bis hin zur stationären Behandlung. Dafür kooperieren sie mit einem oder mehreren Krankenhäusern und sind dort belegärztlich tätig. In den Zentren arbeiten selbstständige und angestellte Fachärzte unter einheitlicher Leitung zusammen. Sie tragen zudem durch Filialen in ländlichen Regionen zu einer Versorgung in der Fläche bei; 52 Prozent der Haupt- und Nebenbetriebsstandorte der im OcuNet Verbund zusammengeschlossenen IFZ liegen in typischerweise schlechter versorgten Regionen (www.ocunet.de/aktuelles/zentren-landversorgung.html). Transformation von Klinikstandorten mit existierenden Lösungen möglich „Uns geht es um passende sektorenübergreifende Angebote für die jeweilige Region, nicht um die Verdrängung von Krankenhausabteilungen oder -standorten“, ergänzt Dr. Kaweh Schayan-Araghi, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbundes. „Wir verstehen natürlich, dass sich die Krankenhauslandschaft in Deutschland wandeln muss.“ Dafür brauche es aber kein „innovatives Modell der erweiterten ambulanten Versorgung zur Transformation kleiner ländlicher Krankenhausstandorte“ (Auszug aus dem Gutachten). Die Umwandlung von Krankenhausstandorten – soweit nötig und sinnvoll – könnten auch bereits existierende Versorgungslösungen grundsätzlich leisten, so Schayan-Araghi. Nicht auf erweiterte ambulante Versorgung reduzieren Auf wenig Zustimmung stößt bei OcuNet zudem die Idee, den Versorgungsauftrag von Vertragsärztinnen und -ärzten an der Sektorengrenze auf die „erweiterte ambulante Versorgung (EAV)“ zu reduzieren. Richtig sei, dass jeweils im richtigen Umfeld versorgt werden muss. Dazu gehöre auch, dass so viele Patienten wie möglich ambulant versorgt werden sollen. „Das Angebot in vielen augenärztlichen IFZ umfasst aber eben auch maximale stationäre Versorgung und geht damit über eine sogenannte EAV weit hinaus“, betont Koch. „Die Versorgung über die ganze Bandbreite der Medizin des jeweiligen Faches in einem Zentrum mit vielen unterschiedlich spezialisierten Fachärzten ist genau das, was intersektorale Versorgung leisten soll und muss.“ Die Bayreuther Gutachter räumen ein, so betont OcuNet, dass für die vorgeschlagenen Umwandlungsprozesse gravierende Hürden zu nehmen wären. Das sei bei IFZ anders, denn sie seien schon Versorgungsrealität. Aber auch ihr Potenzial werde durch unzureichende politische Rahmenbedingungen begrenzt. So werde die Modernisierung des Belegarztwesens, das ein wichtiger Baustein der IFZ-Strukturen sei, seit Jahren aufgeschoben. Der für die vertragsärztlichen IFZ maßgebliche Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) weise aber nicht zuletzt für belegärztliche Leistungen erhebliche Mängel auf, sowohl im Hinblick auf den Leistungsumfang (Stichwort Erlaubnisvorbehalt) als auch auf die Finanzierung, kritisiert der Verbund. OcuNet begrüßt gleichwohl, dass die KBV Antworten auf Fragen nach geeigneten intersektoralen Versorgungsstrukturen sucht und dabei die Leistungs- und Kooperationsfähigkeit von Vertragsärzten betont. „Dabei braucht man allerdings das Rad nicht völlig neu zu erfinden“, sagt Koch. „Statt zu versuchen, ein neues theoretisches Modell zum Laufen zu bringen, sollte man lieber erfolgreichen Versorgungsstrukturen mehr Schwung geben.“ Quelle: OcuNet *Anm. d. Red.: Link zum Gutachten: www.kbv.de/html/igz-gutachten.php
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