Onkolytisches Virus plus Nivolumab erfolgreich gegen muskelinvasiven Blasenkrebs11. Juni 2025 Bild: ©Sebastian Kaulitzki – stock.adobe.com In einer Phase-Ib-Studie erzielte eine onkolytische Immuntherapie in Kombination mit Nivolumab bei Cisplatin-ungeeigneten Patienten mit muskelinvasivem Blasenkrebs eine gute Antitumoraktivität ohne dosislimitierende Toxizität. Roger Li vom H. Lee Moffitt Cancer Center in Tampa (FL, USA) und Kollegen verabreichten Patienten mit muskelinvasivem Blasenkrebs des Stadiums cT2–4aN0–1M0, für die Cisplatin nicht infrage kommt, per Blaseninstillation ein onkolytisches Adenovirus vom Serotyp 5, das für den Granulozyten-Makrophagen-Kolonie-stimulierenden Faktor kodiert (Cretostimogen Grenadenorepvec), zusätzlich zu einer systemischem Nivolumab-Therapie. Das primäre Studienziel war die Beurteilung der Sicherheit, das sekundäre Ziel die Bestimmung der Antitumorwirksamkeit, gemessen anhand der pathologischen CR und des 1-Jahres-RFS. Wie Li und Kollegen berichten, trat bei den 21 in die Studie aufgenommenen und behandelten Patienten keine dosislimitierende Toxizität auf. Mit der Kombinationsbehandlung erreichten die Ärzte eine Rate pathologischer Komplettremissionen von 42,1% und ein rezidivfreies Überleben nach 1 Jahr von 70,4 %. Die pathologische Komplettremission war assoziiert mit der Aktivität freier Transkriptionsfaktoren der E2F-Familie und mit der Tumormutationslast, nicht jedoch mit dem PD-L1-Status (PD-L1: Programmed Cell Death 1 Ligand 1). Obwohl die T-Zell-Infiltration nach intravesikaler onkolytischer Immuntherapie breitflächig induziert wurde, war die Bildung, Vergrößerung und Reifung tertiärer lymphatischer Strukturen speziell mit Komplettremission assoziiert. Die Ergebnisse belegen nach Auffassung der Autoren die Bedeutung koordinierter humoraler und zellulärer Immunreaktionen. „Zusammenfassend unterstreichen diese Ergebnisse das Potenzial dieses Kombinations-Regimes, die therapeutische Wirksamkeit bei muskelinvasivem Blasenkrebs zu steigern, was die weitere Untersuchung als eine neoadjuvante Therapieoption rechtfertigt“, urteilen sie abschließend. (ms)
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