Optikusneuritis: Neue S2e-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie vorgestellt

Dr. Flemming Beisse stellte die aktualisierte Leitlinie zur Optikusneuritis vor. Foto: Kaulard/Biermann Medizin

Die Optikusneuritis ist oft das erste Anzeichen der Multiplen Sklerose (MS). Die DOG und der BVA haben mit der Deutschen Neurologischen Gesellschaft das aktuell verfügbare ­Wissen zu Diagnostik und Therapie der Optikusneuritis in einer aktualisierten Leitlinie zusammengefasst. Diese stellte jetzt Dr. Flemming Beisse (Heidelberg) auf der AAD-Pressekonferenz vor.

Vier von 100.000 Menschen in den westlichen Ländern sind von einer Optikusneuritis betroffen. Die Entzündung geht meist nach einigen Wochen auch unbehandelt zurück und die Sehfunktion bessert sich. Doch der Sehnerv bleibt teilgeschädigt. Die Behandlung hat das Ziel, die Entzündung in der akuten Phase rasch zu hemmen und langfristig ein Wiederaufflammen zu verhindern.

In der Akut-Phase kann eine kurze, hochdosierte Therapie mit Gluko­kortikosteroiden sinnvoll sein. Tritt die Entzündung des Sehnervs im Zusammenhang mit einer MS oder einer anderen Autoimmunkrankheit auf, erfolgt meist eine Basistherapie, die die Grunderkrankung behandelt und zugleich eine Rezidivprohylaxe gewährleisten soll.

Nach der Diagnose „Optikusneuritis“ werden die Patienten in der Regel interdisziplinär von Neurologen, Hausärzten und gegebenenfalls weiteren Fachärzten betreut. Augenärzt­liche Kontrollen sind sinnvoll, um zu klären, wie sich das Sehvermögen ver­ändert. Spätestens nach 14 Tagen sollte die erste ­Kontrolle erfolgen.

Die Aussichten für Patienten mit einer typischen Optikusneuritis sind mit Blick auf das Sehvermögen gut. Zehn Jahre nach der Erkrankung haben 74 Prozent der Patienten eine Sehschärfe von 1,0 oder besser; bei 18 Prozent von ihnen liegt sie zwischen 0,5 und 0,8. Eine gewisse Schwäche beim Farb- und Kontrastempfinden bleibt fast immer bestehen. Bei der selteneren atypischen Optikusneuritis (z. B. ­andere Autoimmun­erkrankungen als MS, Infektion) sind die Chancen, das Sehvermögen zu erhalten, geringer.

Die Leitlinie mit kritischer Evidenzbewertung („soll“, „sollte“, „kann“) wird in Kürze auf den Internetseiten von DOG und BVA sowie der AWMF (awmf.org) veröffentlicht.

Quelle: AAD 2018/BVA/DOG