Organspende: 2023 fast 3,8 Millionen Beratungen durch Vertragsärzte11. Juli 2024 Seit es eine extrabudgetäre Abrechnungsmöglichkeit gibt, ist die Zahl der Beratungsgespräche zur Organ- und Gewebespende stark gestiegen. Foto: Kzenon – stock.adobe.com Im Jahr 2023 haben die niedergelassenen Ärzte in Deutschland insgesamt 3,77 Millionen Beratungsgespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende geführt. Das ergibt eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu den Jahren 2022 und 2023. Ein Jahr zuvor sind lediglich 2,44 Millionen dieser Aufklärungsgespräche vertragsärztlich dokumentiert worden. In 99,5 Prozent der Fälle haben Hausärztinnen und Hausärzte die Patienten entsprechend beraten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zum 1. März 2022 und der Einführung einer entsprechenden Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Beratungsgespräche in die Höhe geschnellt. Schon im ersten Monat seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 200.000 Beratungen abgerechnet. Im Folgequartal stiegen die Zahlen bereits auf über 730.000 an. In den beiden letzten Abrechnungsquartalen 2023 waren bereits jeweils knapp eine Million Beratungen zu verzeichnen. Damit hat sich die Anzahl der Beratungsgespräche auf hohem Niveau stabilisiert. Großes Bedürfnis nach qualifizierter Beratung „Unsere Ergebnisse zeigen, dass in der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Organspende, aber ein noch größeres Bedürfnis nach medizinisch gesicherter Information und qualifizierter Beratung besteht. Die 55.000 Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland leisten nicht nur hier einen zentralen Beitrag zur gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung. Der starke Anstieg von Beratungsgesprächen belegt, dass die Patientinnen und Patienten dem Thema Organspende große Bedeutung beimessen und die hausärztlichen Beratungen die Bereitschaft zur Organspende erhöhen können. Potenzielle Ängste und Befürchtungen können durch eine ergebnisoffene Beratung überwunden werden. Ziel der Beratungsgespräche ist es daher, potenzielle Organspenderinnen und -spender zu sensibilisieren, damit diese umfänglich informiert eine ausgewogene Entscheidung treffen können“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Extrabudgetäre Leistung Eine entscheidende Bedeutung für den stetigen Anstieg der Beratungszahlen dürfte dem im März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zukommen, schätzt das Zi. Das Gesetz verankert eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung, bei der die Versicherten alle zwei Jahre Anspruch auf eine Aufklärung zur Organspende haben. Die Vergütung kann alle zwei Jahre extrabudgetär abgerechnet werden. Zusätzlich sind die Hausärzte dazu angehalten, ihre Patienten darauf hinzuweisen, dass diese mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen können. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können sie einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende zu fördern und damit die bestehende Lücke zwischen der grundsätzlich eher positiven gesellschaftlichen Einstellung zur Organspende und dem dokumentierten Willen zur Organspende, also etwa durch einen Eintrag in das Online-Register, zu verringern. Dabei soll jedoch immer ein ergebnisoffenes Gespräch bewahrt werden und sowohl die Entscheidungsfreiheit als auch das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen unberührt bleiben. (Zi/ms)
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