Orientierung für die forensisch-psychiatrische Pflege12. Mai 2020 Foto: ©turgaygundogdu – stock.adobe.com Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2020 hat der Fachausschuss Forensik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) die erste bundesweite Standortbestimmung für die forensisch-psychiatrische Pflege vorgelegt. „Mit dieser ersten Standortbestimmung für die forensisch-psychiatrische Pflege stärken wir das interdisziplinäre Selbstverständnis in der forensischen Psychiatrie“, sagte Michael Hechsel, Sprecher des Fachausschusses Forensik der DGSP. Dem Autorenteam zufolge ist das Papier unabhängig von gesetzlichen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern gültig und übertragbar auf alle gegebenen Rahmenbedingungen. Es stelle eine Verortung der forensisch-psychiatrischen Pflege auf der Ebene der Wissenschaft und Praxis dar. „Insofern richtet es sich zur Orientierung an die gesamte Berufsgruppe und daneben mit unseren Forderungen natürlich an die Politik, die die Bedingungen unserer Arbeit festlegt“, sagte Hechsel weiter. Anlass für die umfassende Standortbestimmung seien die Gesetzesnovellierungen des Jahres 2017 gewesen und die sich weiterhin ändernden Behandlungs- und Versorgungsstrukturen im „System Maßregelvollzug”, das als spezialisierter Fachbereich und Teil der Gemeindepsychiatrie verstanden wird. Das sechsköpfige Autorenteam beschreibt zunächst die Kompetenzbereiche, Handlungsansätze sowie berufspolitischen und strukturellen Aspekte des Berufsfeldes. Hieraus leiten die Autoren grundlegenden Veränderungsbedarf ab. Unter anderem kritisieren sie die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern: „Wir brauchen eine Vereinheitlichung der Maßregelvollzugsgesetze, als Grundlage zur Ausgestaltung bundesweit einheitlicher Tätigkeitsprofile, Kompetenzbereiche und Handlungsfelder.“ Weiteren Veränderungsbedarf sieht das Autorenteam im Bereich der Zusammenarbeit zwischen forensischer Klinik und dem ambulanten Bereich bzw. der Gemeindepsychiatrie: „Wir fordern die Förderung des wechselseitigen Zugangs und der Schnittstellenarbeit zwischen den stationären und ambulanten Angeboten der forensischen Psychiatrie.“ Nur so könnten eine gute Nachsorge und Versorgungskontinuität gewährleistet werden. Ein weiterer wichtiger Appell richtet sich an die Pflegenden selbst: „Wir fordern forensisch-psychiatrische Pflegende dazu auf, ihre Kernaufgaben aktiv und selbstbewusst wahrzunehmen.“ Als Kernaufgaben nennen die Autoren z.B. Beziehungsarbeit, praktisches Kompetenztraining und Sozialkompetenztraining. Durch ihr Handeln sollen Pflegende die untergebrachten Personen dabei unterstützen, trotz und mit psychischen Erkrankungen eine sinnvolle Zukunftsperspektive für sich zu entwickeln. Die pflegerische Arbeit trage hierdurch professionell zur Verminderung von Gefährlichkeit der untergebrachten Personen bei.
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