Orientierungswert für Krankenhauskosten: KBV und Zi sehen Benachteiligung des ambulanten Sektors2. Oktober 2020 Bild: © GrafKoks – stock.adobe.com Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) kritisieren nach der Veröffentlichung des Orientierungswertes für Krankenhauskosten, dass der Leitgedanke “ambulant vor stationär” ad absurdum geführt werde. Das Statistische Bundesamt hat laut Mitteilung von KBV und Zi Ende September seine Ergebnisse zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern veröffentlicht, wonach dort die Personalkosten um 3,4 Prozent und die Sachkosten um 1,3 Prozent steigen. Daraus errechne sich eine Erhöhung der Preise für stationäre Leistungen der Krankenhäuser um 2,6 Prozent. “Ganz anders” stelle sich dagegen die Situation im ambulanten Bereich dar: Gegen die Stimme der KBV sei im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt worden, dass der Erstattungsbetrag je Leistung für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten um lediglich 1,25 Prozent weiterentwickelt werde, erinnern KBV ud Zi. “Gesundheitsökonomisch nicht nachvollziehbar”„Diese Entscheidung ist aus gesundheitsökonomischer Sicht nicht nachvollziehbar”, meint der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried, denn das Argument der Krankenkassen, die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage erfordere eine Nullrunde für die Vertragsärzte, sei klar widerlegt. “Gemäß aktueller Veröffentlichung durch das Bundesgesundheitsministerium ist die Lohn- und Gehaltssumme der gesetzlich Versicherten um 2,53 Prozent gestiegen”, erklärt von Stillfried. Die Krankenkassen verfügten also über “weiter wachsende Einnahmen”, in den Praxen stiegen Personal- und Sachkosten erheblich. Wende man die Steigerungsraten der Kostenentwicklung in Kliniken auf die Kostenstruktur von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an, wäre eine Steigerung des Erstattungsbetrages für Vertragsärzte und Psychotherapeuten um 2,9 Prozent “sachgerecht”. “Nicht zukunftsweisend”Für Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, handelt es sich um eine klare Fehlentwicklung: „Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses schadet der vom Gesetzgeber angestrebten Ambulantisierung von medizinischen Versorgungsleistungen. Schon heute sind die Leistungen der Krankenhäuser besser bewertet als vergleichbare ärztliche Leistungen”, betont der KBV-Chef. “Finanziell gesehen wird es im Jahr 2021 noch einmal attraktiver, eine Leistung im stationären statt im ambulanten Umfeld zu erbringen. Das kann nicht zukunftsweisend sein.”Allein durch Kostensteigerungen im IT-Bereich werden nach Angaben von Gassen 0,45 Prozent der Steigerung des Orientierungswertes, also des Preises für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich bereits wieder “aufgefressen”. Von der durch den Bewertungsausschuss beschlossenen Steigerung verbleibe ein Zuwachs von 0,8 Prozent für die Deckung der übrigen Kostensteigerungen. Insbesondere im Bereich Personal sei das niemals ausreichend und führe dazu, dass Praxen so nicht wettbewerbsfähig bleiben könnten. Gassen: “Damit wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik ‚ambulant vor stationär‘ ad absurdum geführt. Übrig bleibt ein zahnloser Papiertiger.“ Die KBV könne deswegen solche Beschlüsse im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht mittragen. Mit Blick auf die noch offene Diskussion um die Refinanzierung der Hygienekosten im ambulanten Bereich sollte endlich auch das mehrere Hundert Millionen schwere Hygiene-Sonderprogramm für die Kliniken zur Kenntnis genommen werden. Hier müsse “ein substanzieller Ausgleich auch für den ambulanten Versorgungsbereich” geschaffen werden, forderte der KBV-Vorsitzende.
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