Orthopäden und Unfallchirurgen hoffen auf Schließung der Registerlücken

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Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ewartet mit Spannung den Kabinettsentwurf eines Medizinregistergesetzes und ob die Kommentare von den medizinischen Fachgesellschaften dazu berücksichtigt wurden.

Der Fachgesellschaft zufolge bietet das geplante Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung die Chance, die Arbeit medizinischer Register zu erleichtern und Hürden abzubauen, die unter anderem durch europäische Datenschutzvorgaben und zusätzliche regulatorische Anforderungen entstanden sind. Deshalb hätten sich die Fachgesellschaften der Orthopäden und Unfallchirurgen schon frühzeitig in die Diskussion eingebracht und den Referentenentwurf kommentiert.

Orthopädie und Unfallchirurgie hätten mit ihren Registern TraumaRegister DGU, AltersTraumaRegister DGU und Endoprothesenregister Deutschland national sowie international Maßstäbe gesetzt und seien tragende Säulen für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und wissenschaftlichen Fortschritt. Die in den Regitern systematisch erhobenen Daten würden dabei helfen, Therapien zu bewerten, Ergebnisse vergleichbar zu machen und die Versorgung gezielt zu verbessern.

Datenschutz reißt spürbare Lücken in den Datensätzen

„Durch die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in den vergangenen Jahren spürbare Lücken in den Datensätzen des TraumaRegisters DGU entstanden. Gerade in der Versorgung Schwerstverletzter stoßen klassische Einwilligungsverfahren an ihre Grenzen – häufig, weil Betroffene in der Akutsituation keine Zustimmung erteilen können”, eläuterte DGU-Generalsekretär Prof. Sascha Flohé. Für valide, insbesondere epidemiologische Aussagen sei jedoch die Vollständigkeit der Daten entscheidend – etwa beim AltersTraumaRegister DGU mit Daten hochbetagter Patienten, bei denen komplexe Verletzungsmuster und Begleiterkrankungen eine differenzierte Datengrundlage besonders wichtig machten.

Bei dem länger als 30 Jahre exisiternden TraumaRegister DGU kame es nach Einführung der DSGVO laut Fohé zu einem Datenrückgang von bis zu 20 Prozent. „Trotz nahezu flächendeckender Erfassung und etablierter Infrastruktur bleibt das Register damit unter seinen Möglichkeiten. Umso wichtiger ist die vorgesehene Widerspruchslösung. Sie könnte eine rechtssichere und zugleich praktikable Datengrundlage schaffen und damit einen wichtigen Fortschritt für die Patientenversorgung ermöglichen“, so der DGU-Generalsekretär.

Rechtliche Rahmenbedingungen vereinheitlichen

„Das geplante Medizinregistergesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registerarbeit in Deutschland zu vereinheitlichen”, betonte DGOOC-Generalsekretär Prof. Bernd Kladny. Das Endoprothesenregister Deutschland arbeite seit vielen Jahren mit hohen Qualitätsstandards, klaren Verantwortlichkeiten und verlässlichen Datenschutzkonzepten. „Bewährte Systeme dieser Art sollten vom künftigen Zentrum für Medizinregister als qualifizierte Systeme anerkannt und ohne Doppelprüfungen integriert werden”, forderte er. Zusätzliche redundante Prüf- und Dokumentationspflichten würden vor allem administrativen Aufwand erzeugen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Patientinnen und Patienten zu schaffen. „Statt neue Parallelstrukturen aufzubauen, sollte der Gesetzgeber gezielt in technische Infrastruktur, Prozessunterstützung und Beratung investieren“, so Kladny.