Orthopäden und Unfallchirurgen weisen auf Versorgungsrisiken durch geplante Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ hin5. Januar 2026 Foto: xixinxing – stock.adobe.com Anlässliich der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) weist das KHAG grundlegende Konstruktionsfehler auf, die die Versorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie betreffen. Zum einen riskiere die Bundesregierung Versorgungslücken, wenn sie sich bei der chirurgischen Grundversorgung in Krankenhäusern vor allem auf Allgemeinchirurgen stützt – obwohl diese Facharztgruppe abnehme und zahlenmäßig schon jetzt sehr begrenzt sei, führt die DGOU aus. Zum anderen würden hochspezialisierte Behandlungen an Knochen, Gelenken und nach Verletzungen mit allgemeinen Leistungen gemischt. Erstere erfordern der DGOU zufolge jedoch besondere Erfahrung, Weiterbildung und gehörten in die Hände spezialisierter Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und nicht in die eines chirurgischen Allrounders. Daher hat die Fachgesellschaft bei der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses zum KHAG-Entwurf am 17. Dezember 2025 dringend Nachbesserungen in der Personalausstattung für die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ gefordert. Facharztvorgabe wird den Anforderungen nicht gerecht Die DGOU erläurtert: Derzeit fallen im Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz unter die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ Basisleistungen zusammen mit hochspezialisierten Eingriffen wie Tumoroperationen an Knochen und Weichteilen, Leistungen der hochspezialisierten Kinderorthopädie, große gelenkerhaltende Eingriffe, komplexe Schmerztherapien und Frührehabilitation. Für die personelle Ausstattung sind drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie vorgesehen. Alternativ könne – der Referentenentwurf spricht von einer „2-zu-1-Regel“ – ein Facharzt für Allgemeinchirurgie durch zwei Fachärzte mit anderer Weiterbildung, konkret hier ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen mit einem Facharzt für Viszeralchirurgie, ersetzt werden. „Die Regelungen im KHAG müssen entsprechend angepasst werden, um relevante Versorgungslücken zu vermeiden. Krankenhäuser, die überwiegend spezialisierte Leistungen der Orthopädie und Unfallchirurgie erbringen, benötigen zur Sicherstellung der Versorgung drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Eine Vorgabe von drei Fachärzten für Allgemeinchirurgie wird diesen Anforderungen absolut nicht gerecht“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dietmar Pennig, der zu der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses zum KHAG-Entwurf geladen war. Dem Experten zufolge ist die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie zahlenmäßig entscheidend für die Versorgung von Patienten mit Knochen- und Gelenkerkrankungen sowie nach Unfällen. „In Deutschland gibt es jedoch nur noch rund 1400 Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinchirurgie, während etwa 15.200 Ärztinnen und Ärzte entsprechend der gültigen Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie den Großteil dieser Behandlungen übernehmen”, erläuterte Pennig. „Diese Zahlen zeigen, dass die Versorgung schon heute ohne orthopädisch-unfallchirurgische Fachärzte nicht gesichert wäre. Die aktuellen Regelungen im Krankenhausgesetz berücksichtigen diese Realität nicht”, monierte er und forderte diese anzupassen, „um Versorgungslücken und Nachteile für die Betroffenen – insbesondere außerhalb großer Zentren – zu vermeiden.“ „Die Leistungsgruppe 14 ist kein isoliertes Problem der Orthopädie und Unfallchirurgie. Die pauschale Zuordnung hochkomplexer Eingriffe zu einer generalistischen Allgemeinchirurgie betrifft alle chirurgischen Fächer, also auch die Viszeralchirurgie bzw. Bauchchirurgie. Qualität und Patientensicherheit lassen sich nur sichern, wenn spezialisierte Leistungen auch durch entsprechend spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte erbracht werden“, ergänzte Prof. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär. Eigenen Angaben zufolge bringt sich die Fachgesellschft kontinuierlich in den Gesetzgebungsprozess ein. In mehreren schriftlichen Stellungnahmen habe man seit Beginn des Reformprozesses auf die besondere Bedeutung der Leistungsgruppe 14 für die Versorgung von Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen und Verletzungen hingewiesen und eine differenzierte, realitätsnahe Ausgestaltung gefordert.
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