Pädiatrische Institutsambulanzen ergänzen das Versorgungsangebot1. April 2026 Pädiatrische Institutsambulanzen ergänzen das ambulante Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche. (Foto: © Halfpoint – stock.adobe.com) Seit dem 1. April verbessern Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA) die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren, komplexen oder seltenen Erkrankungen. Die dort tätigen Ärzte sollen künftig eine Krankenhausarztnummer erhalten. Das hat das Bundesschiedsgremium entschieden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesschiedsgremiums zu den Krankenhausarztnummern, die eine eindeutige Identifikation von in den Krankenhäusern oder deren Ambulanzen tätigen Ärzten ermöglichen. „Die Entscheidung entspricht unseren langjährigen Forderungen nach klarer Verantwortlichkeit und Transparenz. Gerade in der Pädiatrie ist eine hohe Spezialisierung sehr entscheidend – dahingehend teilen wir die Einschätzung der KBV. Durch die PädIA wird das bestehende Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche sinnvoll ergänzt. Die Pädiatrie ist damit wieder einmal Vorreiter in der sektorenverbindenden Versorgung“, erklärte Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Nun sei es wichtig, dass die Kooperation zwischen Klinik und Praxis bestehen bleibe und es nicht zu einer schleichenden Verschiebung zugunsten der Krankenhäuser komme. „Das heißt, wir bleiben wachsam bei der Umsetzung im Wettbewerb, aber sind erstmal erfreut über diesen positiven und notwendigen Beschluss und optimistisch, dass der enthaltene Überweisungsvorbehalt die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Ambulanzen in der für die Patientinnen und Patienten besten Weise unterstützt“, betonte Hubmann. Mehr Transparenz in der sektorübergreifenden Versorgung Die KBV sprach von „einer wegweisenden Entscheidung für mehr Qualität und Transparenz in der sektorübergreifenden pädiatrischen Versorgung“. Durch die Nutzung der Krankenhausarztnummer in den neuen PädIA werde ersichtlich, welche Ärzte mit welchen Qualifikationen die jeweiligen Leistungen erbracht hätten. „Gerade in der Versorgung der kleinen Patienten mit schweren Erkrankungen sind Qualität, aber auch Transparenz von großer Bedeutung. Damit haben die hohen Qualitätsstandards, die in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung üblich sind, von nun an auch in den Pädiatrischen Institutsambulanzen Gültigkeit. Somit ergänzen Krankenhäuser die bereits hochwertige Versorgung von niedergelassenen Pädiatern. Ungeachtet dessen bleibt dennoch grundsätzlich festzuhalten: Aus meiner Sicht, ist es von elementarer Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Deshalb ist es an der Zeit, dass der viel zitierte Wettbewerb der gleich langen Spieße zwischen stationärem und ambulantem Bereich in der Realität auch wirklich stattfinden kann. In der Sache haben wir hier eng mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) zusammengearbeitet. Diese gute Kooperation hat nun Früchte getragen“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister.
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