Pandemie-Bekämpfung steht am Scheideweg

Foto: © fotoak80 – stock.adobe.com

Nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers auf dem Deutschen Ärztetag, eine neue Teststrategie zu entwickeln, um einen dritten Corona-Herbst zu verhindern, sieht der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Pandemiebekämpfung „am Scheideweg“. Jüngste Signalsetzungen aus dem Gesundheitssystem und auch die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostica (IVDR), die am 26. Mai in Kraft tritt, setzten die deutschen Laborärzte unter Druck. Auch der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin reagiert auf den Beschluss.

„Man würde erwarten, dass sich das deutsche Gesundheitssystem im Pandemieverlauf immer besser aufstellt. Das ist aber nicht der Fall. Jetzt kommt es auf den Bundesgesundheitsminister an, der verspricht, alles zu tun, damit es nicht zu einem dritten Corona-Herbst kommt“, so die Einschätzung des BDL-Vorsitzenden Dr. Andreas Bobrowski. Fünf Wochen vor dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung zum 30. Juni sei unklar, ob diese verlängert wird. Die Facharztlabore benötigten jedoch personell wie materiell schnell Planungssicherheit. Fest stehe demgegenüber bereits die Vergütungsabsenkung für Coronavirus-PCR-Tests in der gesetzlichen Krankenversicherung um fast 8 Euro zum 1. Juli 2022.

Durch die derzeitige Fokussierung auf Antigen-Schnelltests verschlechtere sich das Infektionsmonitoring, da viele Testergebnisse epidemiologisch nicht erfasst würden. „Man kann der Infektionsstatistik nicht mehr trauen, das ist auch in der Bevölkerung angekommen“, kritisiert Bobrowski das Zurückdrängen der laborbasierten PCR-Tests. Diese könnten tagesaktuell und vor allem lückenlos über das Deutsche Meldesystem für den Infektionsschutz (DEMIS) an das Robert Koch-Institut zur zentralen Auswertung übertragen werden.

In der Debatte um eine vierte Coronavirus-Impfung für gefährdete Personengruppen gebe es auf der Bundesebene nach wie vor keine Strategie zur Einbeziehung gut evaluierter Antikörper- und T-Zell-Teste, mit denen die Immunabwehr beurteilt werden könne. Auch von der am 26. Mai in Kraft tretenden IVDR gehe kein unterstützendes Signal zur Pandemiebekämpfung aus:

„Schlechte Antigen-Schnelltests werden wegen der verlängerten Übergangsfrist frühestens in drei Jahren vom Markt genommen. Insgesamt gibt es derzeit zu viele Negativsignale. Um einen dritten Pandemie-Herbst mit allen negativen Auswirkungen zu verhindern, sind jetzt organisatorisch und finanziell weitere Anstrengungen notwendig. Dazu zählt eine Vorhaltepauschale für die medizinischen Labore in der neuen Testverordnung, damit derzeit noch einsatzbereite Testkapazitäten über den Sommer hinweg aufrechterhalten werden. Mit dem gleichen Ziel macht es durchaus Sinn, die vereinbarte Verlängerung der Impfverordnung mit der Coronavirus-Testverordnung zeitlich zu synchronisieren. So lange gezielt gegen SARS-CoV-2 geimpft wird, sollte es auch staatlich finanzierte Infektionstests geben“, so Bobrowski abschließend.

Auch der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin reagiert auf den Beschluss

Der Bewertungsausschuss als gemeinsames Gremium der Vertragsärzteschaft und der Gesetzlichen Krankenkassen hat am 18. Mai 2022 eine erneute drastische Abwertung der Kostenerstattung für die SARS-CoV-2-PCR in der Patientenversorgung beschlossen. Bereits ab dem 1. Juli 2022 wird diese Leistung um 22 Prozent von derzeit 35 Euro auf 27,30 Euro abgewertet – ein falsches und kontraproduktives Signal, so die erste Reaktion des Verbandes der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.).

„Die Kostenerstattung soll die in der vertragsärztlichen Regelversorgung für eine Leistung anfallenden Kosten nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit abdecken. Allerdings befinden wir uns weiterhin in einer pandemiebedingten Ausnahmesituation, in der wir insbesondere außerhalb der üblichen Praxis- und Laboröffnungszeiten bis weit in den Abend hinein sowie an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, damit die an uns überwiesenen Proben zeitnah auf SARS-CoV-2 untersucht werden und vor allem Risikopersonen schnell ihre Diagnose erfahren können“, so Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.

„Der Beschlusstext enthält keinerlei Begründung, warum diese Abwertung sachgerecht und kalkulatorisch begründet sein soll. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern mit Blick auf den kommenden Herbst auch risikoreich, denn die Labore haben mit diesem Betrag, zusätzlich zu den rein analytischen Kosten für die SARS-CoV-2-PCR in der Regelversorgung, weitere Kosten abzudecken, die hier nicht eingerechnet und bisher gar nicht vergütet werden“, so Müller. Dazu gehörten die Investitionen in Räumlichkeiten und Infrastruktur, die wegen des notwendigen Aufbaus
enormer Testkapazitäten in der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich waren, sowie die damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten durch die Einstellung weiterer Fachkräfte und die Bezahlung der zusätzlichen Arbeit.

„Wir haben keine finanzielle Unterstützung für die erheblichen Kosten zum Aufbau der digitalen Meldestrukturen bekommen, die für die Anbindung an die Corona-Warn-App sowie die gesetzlich verpflichtende elektronische Meldung an DEMIS erforderlich waren und auch für den täglichen Betrieb anfallen“, ergänzt Dr. Christian Scholz, Sprecher der Arbeitsgruppe IT und Digitalisierung im ALM e.V. „Die Telekom hingegen ist aus unserer Sicht sehr gut entlohnt worden, was angesichts der aktuellen Abwertung auf ein nicht transparent kalkuliertes und daher fiktives Grenzkostenniveau noch mehr schmerzt und von uns als ungerecht empfunden wird“, so Scholz weiter. Der ALM e.V. bewertet die überraschende Abwertung als kontraproduktives Signal für die fachärztlichen Labore und ihre Verantwortung, die heute verfügbaren hohen SARS-CoV-2-PCRTestkapazitäten angesichts der aktuell sinkenden Auslastung uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.

„Wir sind der medizinischen Versorgung von Erkrankten verpflichtet und haben in der bisherigen Pandemiezeit hierfür immer ausreichende Kapazitäten aufgebaut und vorgehalten“, kommentiert Prof. Dr. Jan Kramer, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Innere Medizin als stellvertretender Vorsitzender des ALM e.V. „Dieser Verantwortung werden wir auch weiterhin nachkommen, anders als manch rein kommerziell getriebener nichtärztlicher Anbieter. Allerdings brauchen wir eine gesunde Balance zwischen unserem Aufwand und der Erstattungshöhe.“

Der fachärztliche Berufsverband hält es gerade in dieser Phase des sich abschwächenden Infektionsgeschehens und der abnehmenden Auslastung der Labore für erforderlich, dass die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik im Zuge der Anpassung der nur noch bis Juni 2022 geltenden Coronavirus-Testverordnung den Fokus auf die Vorbereitungen für den Herbst und Winter legen. „Die medizinischen Labore benötigen jetzt klare Entscheidungen dazu, welche Gruppen asymptomatischer Personen in welchem Umfang zu welchem Zweck weiterhin getestet werden sollen. Denn es ist notwendig, dass wir in den kommenden Wochen die Voraussetzungen dafür schaffen, die für den Herbst und Winter notwendigen Testkapazitäten weiterhin verfügbar zu haben“, so der Vorsitzende des ALM e.V., Dr. Michael Müller.

Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V., ergänzt: „Wir können mit den Entscheidungen nicht bis zum Ende der Sommerferien warten. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Herbst- und Winterzeiten müssen von den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen nun die notwendigen Testkapazitäten benannt werden. Die Labore haben flächendeckend PCR-Testinfrastrukturen aufgebaut und halten diese auch weiterhin auf eigene Kosten und unter fachärztlicher Verantwortung verfügbar. Das Vorhalten dieser Kapazitäten und PCR-Testsysteme bindet jedoch erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, die es abzusichern gilt. Insofern brauchen wir Planungssicherheit, ob die aktuell verfügbaren Testkapazitäten in dem Umfang noch gewünscht und benötigt werden.“

Teilen:
Quellen Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.), 23.05.2022Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V., 25.05.2022