Petition für bundesweiten Wiederbelebungsunterricht an Schulen gescheitert: Bundestag spielt Ball zurück in die Länder

Seit Jahren setzt sich der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) für die verpflichtende Einführung von Wiederbelebungsunterricht an deutschen Schulen ein. Symbolbild: ©kasto/stock.adobe.com

Zwei Stunden Wiederbelebungsunterricht für jedes Kind in Deutschland spätestens ab der siebten Klasse – das war die Forderung einer im Mai 2022 an den Bundestag übergebenen Petition, um jährlich 10.000 Menschenleben zu retten. Der Bund aber wies das Anliegen im Oktober zurück in die 16 Bundesländer.

„Wir sind schwer enttäuscht!“, sagen die beiden Initiatoren der Kampagne #ichrettedeinleben, Notärztin Dr. Carola Holzner, bekannt in Funk und Social Media als Doc Caro, und Prof. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC), Klinikdirektor an der Uniklinik Köln und Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. Den Eingang ihres Anliegens hätten jetzt alle Länder bestätigt, mehr aber auch nicht, wie der GRC in einer Mitteilung am 24.11.2023 verlauten lässt. Für ihre Petition hatten sie knapp 85.000 Stimmen gesammelt. 

„Es ändert sich einfach nichts“, so Böttiger. „Was wir jetzt bekommen haben, ist ein langer Brief. Eine völlige Verschwendung menschlicher Ressourcen!“ Holzner unterstreicht: „Dabei finden alle, die wir treffen, unsere Forderung immer wichtig, richtig und unterstützenswert – aber keiner packt es an!“ Sie hatte sogar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem persönlichen Treffen vor laufender Kamera das Versprechen abgenommen, dass er sich für Wiederbelebungsunterricht in Schulen einsetzen werde. 

Die beiden Notfall- und Intensivmediziner hatten auf einen Beschluss unmittelbar aus dem Petitionsausschuss des Bundestages gesetzt. So war es von mehreren Mitgliedern des Ausschusses vorab in Aussicht gestellt worden. Ein solcher Beschluss wäre dann als Auftrag vom Bund an die Länder zu verstehen gewesen.

Stattdessen aber schreibt der Petitionsausschuss „(…) dass er das Anliegen des Petenten nach einer verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht in Schulen für sehr wichtig hält. Da der Petent die bundesweite Einführung von Reanimationsunterricht in Schulen fordert, möchte der Petitionsausschuss jedoch auf die bundeseinheitliche Ordnung und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern hinweisen, wonach das Schulwesen als Bestandteil der Kulturhoheit im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegt. (…)“ Der Bundestag könne daher über die verpflichtende Einführung von Schulstunden nicht Beschluss fassen. 

Es ist also lediglich der Ball ins Feld der 16 Bundesländer gespielt worden. „Einige Länder sind sogar verwundert, dass wir jetzt wieder bei ihnen auf der Matte stehen“, sagt Böttiger. „Wenn es nicht so traurig wäre, müsste ich fast lachen. Es ist ja nicht so, dass wir nicht auch dort schon individuell unser Anliegen vorgebracht hätten.“ 

Trotzdem haben Holzner und Böttiger sich gegenseitig „Durchhalten“ zugesichert. Im Herbst 2021 hatten sie sich versprochen, mit Blick auf ihre Patienten nicht lockerzulassen, bis in ganz Deutschland Wiederbelebungsunterricht in den Schulen eingeführt würde. Dabei werden sie eigenen Angaben zufolge von zahlreichen Playern aus dem Gesundheitswesen unterstützt.  „Wir werden kurz Atem holen – um dann weiter unseren Langstreckenlauf anzugehen“, sagen beide. Ein bitterer Beigeschmack bleibe trotzdem.