Petition für mehr Personal knackt das Quorum

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Die vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) beim Bundestag eingereichte Petition für ausreichend Personal und genügend Zeit in der psychiatrischen Versorgung hat mit 54.134 Unterzeichnern das erforderliche Quorum deutlich überschritten. Jetzt muss sich der Bundestag mit der Kritik befassen.

Die Petition für ausreichend Personal und genügend Zeit zur Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken hat beim Deutschen Bundestag innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Unterstützer gefunden. Damit wurde das Quorum für eine öffentliche Beratung mit Anhörung der Petentin im Petitionsausschuss erreicht.

Gudrun Schliebener, Vorsitzende des BApK und Initiatorin der Petition, unterstreicht die Bedeutung, die damit verbunden ist: „Ein starkes Votum für ein wichtiges Anliegen, das nicht überhört werden darf. Wir hoffen sehr, dass unsere Petition, für die sich viele bundesweit stark gemacht haben, zu ausreichend ärztlichem, pflegerischem und therapeutischem Personal in den Kliniken führt. Bei Personalknappheit unterbleiben vor allem die Angehörigengespräche. Die derzeitige Situation kann diesbezüglich nur als desolat bezeichnet werden“, sagte Schliebener weiter, die auch Mitglied im Trialogischen Forum der DGPPN ist.

Auch DGPPN-Präsident Prof. Andreas Heinz begrüßte das Ergebnis und betonte: „Die große Unterstützung der Petition zeigt, wie wichtig persönliche Gespräche und das dafür notwendige Personal im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie sind und wie dringend der Gesetzgeber hier unterstützend tätig werden muss.“

Die DGPPN hatte die Petition als Mitglied im Bündnis „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ unterstützt. Vorausgegangen war die Kritik zahlreicher Verbände von Betroffenen und Angehörigen, wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie fachübergreifender Einrichtungen, die sich enttäuscht zeigten von der vom G-BA veröffentlichten Personalrichtlinie.

Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist die Richtlinie des G-BA über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik in Kraft getreten. Die Erwartungen an die Politik, mit dem Anliegen der Petition jetzt sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen, sind nach Angaben der DGPPN groß.

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Quellen Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)